Hallo,
ein einfach befristeter Zeitmietvertrag wurde am 12.12.2002 auf 5 Jahre abgeschlossen.
Beginn 1.3.03 Ende 28.2.08 mit folgendem Hinweis:
„Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn nicht eine Seite mit einer Frist von 6 Monaten der Verlängerung widerspricht.“
Gilt die 6 Mon. Regelung oder ist die gesetzl. Regelung (3 Mon.) der Kündigungsfristen auf diesen Vertrag anzuwenden, da der Abschluß NACH der neuen Reform vom 1.9.2001 stattfand?
Vielen Dank
Hallo,
gesetzt den Fall, das es sich um einen normalen Formular-Wohnraummietvertrag handelt, dürfte wohl die 3-Monats-Frist gelten (für den Mieter zumindest).
Siehe auch hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/v1/verlae…
Gruß
Nita
Guten Abend Nita,
es handelt sich in der Tat um ein Formular „Wohnraummietvertrag“ (20 Seiten, Haus und Grund GmbH-Köln, 09/01).
Besten Dank!
Gruß pitbyte
Hallo,
gesetzt den Fall, das es sich um einen normalen
Formular-Wohnraummietvertrag handelt, dürfte wohl die
3-Monats-Frist gelten (für den Mieter zumindest).Siehe auch hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/v1/verlae…Gruß
Nita