kündigung Wohnraum

Wie kann ein Kurzzeitmietvertrag gekündigt werden, wenn es sich bei dem Mietobjekt um ein Zimmer in einer selbst bewohnten Wohnung handelt. Welche Paragraphen können hier angewand werden und zu welchem Termin kann eine Kündigung erfolgen, wenn das Mietverhältnis aufgrund persönlicher Differenzen (z.B. Beleidigungen) nicht mehr aufrecht erhalten werden kann.
Danke im voraus.
Karin Gropp

Hallo,

wenn ich das richtig verstanden habe, und der VM in seiner eigenen Wohnung ein Zimmer untervermietet hat, dann gilt:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/unterm…

Daraus folgender Absatz:

Wenn die Wohnung, in der Regel ein möbliertes Zimmer, ein Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, und es sich dem Mieter um eine allein stehende Person (also keine Familie) handelt, gibt es bei Beendigung des Mietverhältnisses keinen Mieterschutz § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB. Die Kündigung ist spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig. ( § 573 c Abs 3 BGB). Der Vermieter „bewohnt“ die Wohnung auch dann, wenn er sich selbst nicht ständig dort aufhält (LG Berlin GE 80, 160).

Ggf. auch noch mal mit dem/den Paragraphen des BGB selbst beschäftigen.

Gruß
Nita