Versicherungsklausel zur Kellernutzung ... ?

Hallo,

was ist denn von einer Klausel wie dieser zu halten? Auch im Internet in einem MV zu finden, mich wundert, was es damit auf sich haben kann:

„Gegenstände aller Art müssen aus versicherungsrechtlichen Gründen im Keller in Regalen mindestens 20 cm über dem Kellerbodenniveau gelagert werden.“

Bedeutet das, der Keller ist potentiell von Wassereinbruch von unten betroffen und der VM ziehe sich mit der Klausel aus der Affäre?
Was passierte dann, wenn das Wasser höher stiege und Gegenstände oberhalb der 20cm beschädigte?
Was passierte, hätte man wasserfeste Gegenstände (beispielsweise den Saisonreifensatz fürs KfZ) und lagerte die doch direkt auf dem Boden?

Habe so eine Klausel noch nie gesehen und frage mich einfach, wozu die dienen soll.

Merci & Gruß
Mayo

Hallo,
sowas gibt es bei gewerblichen Leitungswasserversicherungen, um im Schadensfall den Schaden gering zu halten. Allerdings steht da soweit ich weiss, normalerweise nicht 20 cm, sondern (ich glaube) 12 cm, was der Höhe einer Europalette entspricht.
Was das in einem Mietvertrag zu suchen hat, weiss jemand anderes vielleicht.
Gruß
Andreas

vllt. versehentlich/aus unwissen hineingerutscht mit dem gedanken, die klausel an die mieter weitergeben zu können?

Hallo,

lies dir mal dies hier durch http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hochwa…. Hier wird z.B. davon gesprochen, das Kellerböden bzw. deren Abflüsse unterhalb einer Rückstauebene liegen können, so dass bei evtl. Hochwasser der Keller nass wird.

Dem Link gemäß dürfte aber diese Klausel eher ungültig sein, wenn ich das richtig verstehe. Zumindest im Zweifel grenzwertig und eine evtl. Beurteilung durch Richter & Co. wäre da wohl angebracht. Aber isch nix Anwalt.

Gruß
Nita