Hallo miteinander, ich bitte um Einschätzungen zu folgender Problematik: Ein Landwirt im Ruhestand zieht in ein altengerechteres Haus und vermietet seine Hofstelle (Wohnhaus und Scheunen) zu Wohnzwecken an eine Privatperson. Wenige Jahre später überschreibt er seinem Sohn den Hof. Dieser möchte selbst auch nicht auf dem Hof wohnen, das Mietverhältnis bleibt bestehen. Dann richtet er auf zwei geeigneten Dächern des Hofes großflächige Solaranlagen ein. Die Wechselrichter kommen in einen Raum in der Scheune, der zum vermieteten Bestand gehört. Zur Kontrolle der Anlage wird dieser Raum nun regelmäßig vom Vermieter aufgesucht, wofür weitere vermietete Nebenräume durchschritten werden müssen. Der Zähler wird neben dem bereits vorhandenen Zähler (für Haus und Stallgebäude) in einem Abstellraum im Wohnhaus angebracht. Auch hier muss gelegentlich kontrolliert und abgelesen werden. Auf zwei weiteren Dachflächen werden später weitere Solarzellen angebracht. Es folgen weitere Wechselrichter in einem anderen, ebenfalls mitvermieteten Gebäudeteil. Ein zweiter Zählerkasten kommt neben die vorhandenen Zähler im vermieteten Wohnhaus. Die Solaranlage dient nicht der energetischen Versorgung des Hofes, d.h. die Mieter haben keine Vorteile im Sinne reduzierter Energiekosten, sondern der Strom wird vom Vermieter gewerblich komplett ins Netz eingespeist. Muss der Mieter diese Maßnahmen dulden? Darf der Vermieter beanspruchen, dass die Wechselrichter und Zählerkästen in die vermieteten Räume verbracht werden? Darf der Vermieter weiterhin die Nebenkosten der Hofstelle (Grundabgaben, Gebäudeversicherung) allein dem Mieter auferlegen, obwohl er den Hof nun gewerblich mitnutzt? Ein recht komplexer Sachverhalt. Ich wäre dankbar für Eure Stellungnahmen.
Viele Grüße
Dölma