Hallo! Folendes Szenario:
Eine Frau mietet mit ihrem Freund eine Wohnung, gemeinsamer Mietvertrag, sie zahlt damals 1000DM Kaution.
Nach 3 Jahren zieht der Freund aus, sie bleibt in der Wohnung.Der Mietvertrag verschwindet mit dem Auszug des Freundes, aber der Vermieter will den Mietvertrag nicht ändern, bzw ihr einen neuen schicken.
Sie zahlt weiterhin die gleichen Nebenkosten, obwohl sie nun alleine wohnt.
Sie wohnt noch 10 Jahre dort und bekommt in den letzten 7 Jahren keine Nebenkostenabrechnung mehr!
Nach dem Auszug behält der Vermieter die Kaution ein zur Begleichung der Nebenkostenabrechung und für angebliche Schäden (Wohnungsübergabe verlief ohne Mängel).
Hat die Mieterin eine Chance, ihre Kaution wiederzubekommen?
Hallo,
wenn keine Nebenkostenabrechnung übergeben wurde, kann der VM daraus auch keine Nachzahlung einbehalten.
Wenn keine Mängel bei der Übergabe festgestellt wurden, hat man hoffentlich ein Protokoll darüber und/oder einen Zeugen für diese Aussage seitens des VM?
Gesetzt den Fall das alles so ist, wie oben beschrieben, gibt es die Chance mit Hilfe eines Anwaltes die Kaution beim VM einzuklagen.
Achtung: Die Kaution muss der VM nach Auszug nicht sofort auszahlen. Er darf zunächst bis zu sechs Monaten alles einbehalten, um eben die o.g. versteckten Mängel auszuschließen. Danach darf er ebenfalls einen Teil einbehalten, wenn er Nachzahlungen aus den Betriebskosten vermutet und zwar in Höhe von Nachzahlungen die in den letzten Jahren anfielen (schwierig, wenn er nie eine Abrechnung gemacht hat). Diesen Anteil darf er einbehalten, bis die Zeiträume zur Abrechnung abgelaufen sind, also max. 12 Monate nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes.
Nehmen wir mal an, der Auszug ist jetzt Ende Februar, der Abrechnungszeitraum ist immer der 01.01. bis 31.12. dann wäre der maximale Zeitpunkt der 31.12.2011 für die Abrechnung von Jan/Feb 2010.
Gruß
Nita
Es gibt kein Protokoll, aber einen Zeugen.
Der Mietvertrag wurde schon zum 1.7.2009 gekündigt. Auch die aktuelle Nebenkostenabrechnung hat die Mieterin bis heute nicht erhalten.
Ist der Mietvertrag überhaupt noch rechtsgültig, wenn der VM ihn nicht auf eine Einzelperson umgeschrieben hat?
Der VM hat also das Recht, die Kaution für die aktuellen Nebenkosten einzubehalten, obwohl er jahrelang keine eingefordert hat?
Dann bekäme die Mieterin keinen Pfennig mehr, da sie laut telefonischer Aussage vom VM ca. 400euro an Nebenkosten nachzahlen muss plus Kosten einer angeblich ausgebrochenen Türzarge.
Es gibt kein Protokoll, aber einen Zeugen.
Der Mietvertrag wurde schon zum 1.7.2009 gekündigt. Auch die
aktuelle Nebenkostenabrechnung hat die Mieterin bis heute
nicht erhalten.
Dann geht der Abrechnungszeitraum vermutlich bis 31.12.2009 und die 12-Monats-Frist läuft dann wann ab? Genau, am 31.12.2010. Iss noch ein bisken oder?
Ist der Mietvertrag überhaupt noch rechtsgültig, wenn der VM
ihn nicht auf eine Einzelperson umgeschrieben hat?
Wo kommt das jetzt her? War da die Rede von? Egal, natürlich ist der Mietvertrag noch gültig, nur sind alle die den Mietvertrag unterschrieben haben weiterhin haftbar für Miete und alle anderen vereinbarten Dinge.
Der VM hat also das Recht, die Kaution für die aktuellen
Nebenkosten einzubehalten, obwohl er jahrelang keine
eingefordert hat?
Er darf sie einbehalten, bis er abrechnet und belegt, das Kosten entstanden sind und wofür. Dies muss er innerhalb der Fristen und rechtsgültig erledigen. Einfach ohne Nachweis darf er sie natürlich nicht einbehalten (für Nebenkosten).
Dann bekäme die Mieterin keinen Pfennig mehr, da sie laut
telefonischer Aussage vom VM ca. 400euro an Nebenkosten
nachzahlen muss plus Kosten einer angeblich ausgebrochenen
Türzarge.
Eine ausgebrochene Türzarge kann m.E. kein versteckter Mangel sein. Ist diese also nicht bei Übergabe moniert worden und kann man das beweisen, dann kann der VM diese Tür auch jetzt nicht mehr monieren.
Und wie gesagt, mal eben am Telefon was behaupten geht gar nicht. Ordentliche, nachvollziehbare Abrechnung möglichst mit Belegen sonst muss er die Kohle rausrücken.
Anwalt wäre hier wohl nicht schlecht, wenn es sich denn überhaupt lohnt von der Höhe der Kaution her, denn man muss ja auch den Anwalt entlohnen (erst mal zumindest).
Gruß
Nita
Wo kommt das jetzt her? War da die Rede von? Egal, natürlich
ist der Mietvertrag noch gültig, nur sind alle die den
Mietvertrag unterschrieben haben weiterhin haftbar für Miete
und alle anderen vereinbarten Dinge.
Das war eine zusätzliche Frage von mir, da der VM keine Änderung im Vertrag vornehmen wollte, wie ich ja im ersten Beitrag schrieb. Der ehemalige Freund hat das Mietverhältnis ordnungsgemäß schriftlich gekündigt. Da frage ich mich, ob der VM nicht dazu verpflichtet ist, den Vertrag auf eine Person zu ändern und auch die Nebenkostenpauschale dementsprechend anzugleichen.
Also wartet die Mieterin die Frist ab, in der der VM seine Ansprüche geltend machen kann und beauftragt dann einen Anwalt?
Btw: Auch 1000DM/500Euro ist m.E. keine Summe, die man „einfach aus dem Fenster wirft“…
Da lohnt es sich schon mal zu recherchieren, ob das so rechtens ist.
LG,
Vinnie
Hallo,
laut Mietrecht muss der VM nicht den Vertrag ändern, wenn eine Person auszieht.
Im Gegenteil beide Mieter müssen den Vertrag komplett kündigen, ob der VM dann einem von beiden einen neuen gibt, ist seine Entscheidung.
Und dann meinte ich auch nicht, dass man mal locker auf 500,-- Euro per se verzichtet, sondern das man abwägt, ob sich dafür eine Klage lohnt. Das sind zwei Paar Schuhe, denn soweit wäre die Mieterin im Beispiel ja noch nicht.
Des Weiteren würde ich mit einer Erwiderung an den VM nicht abwarten, bis alle Fristen rum sind, denn er hat ja eine gewisse Vorstellung vom Ablauf der Dinge die womöglich gegenteilig läuft.
Es wäre wohl besser die Mieterin würde sich beraten lassen und dann eine schriftliche Stellungnahme abgeben mit den Forderungen und Wünschen ihrerseits. Evtl. müsste das ja nicht von vornherein auf Papier eines Anwaltes gemacht werden, aber von diesem entweder formuliert oder abgesegnet. Dann Reaktion abwarten und - bei Opposition - dann die nächsten Schritte einleiten.
Gruß
Nita