Mit Trennungsunterhalt Wohnung anmieten

Hallo,

nach Trennung vom Ehemann möchte die Ehefrau für die Kinder und sich eine Wohnung anmieten. Sie hat aber noch keinen Einkommensnachweis und nur einen vorläufigen Trennungsunterhalt. Der Vermieter möchte einen Einkommensnachweis. Die Frau kann einen Bürgen stellen (Vater), hat zudem noch selbst Wohneigentum welches vermietet ist.Wie weist sie dem Vermieter am besten ihre Solvenz nach?

Hallo,

das wird im Mietrecht nicht gesetzlich geregelt. Am besten fragt die Frau den potentiellen VM was ihm denn wohl als Nachweis reichen würde.

Sonst wird sie sich wohl einen etwas entspannteren VM suchen müssen.

Gruß
Nita