Mietvertrag zu spät zurückgezogen--

Hallo Alle,

mal angenommen ein Mieter schaut sich eine Wohnung (in beisein eines Marklers) an und entschließt sich am nächsten Tag die Wohnung zu nehmen. Der Makler leitet die Bewerbung an den Eigentümer weiter und dieser willigt ein dem Mieter das Objekt zu vermieten. Dabei kommen Konditionen zur sprache, die so nicht im Expose standen und so wurde eine Nebenvereinbarung mündlich ausgehandelt (vermittelt über den Markler), die für beide Seiten tragbar scheint.

Der Miter drängt darauf hin, den Mietvertrag nebst Nebenverinbarung schnell zu bekommen, da er seine Wohnung Kündigen muss. Am Wochenende vor der letzten möglichkeit zu kündigen kommt der UNUNTERSCHRIEBENE Mietvertrag per Post und scheint OK. Der Mieter entschließt sich die Wohnung zu nehmen und teilt der Marklerin mit, dass er seine bisherige Wohnung nun kündigen werde, was diese bestätigt, da keine Probleme mehr auftreten werden.
Am Montag nach dem Wochenende geht also ein Fax an die alte Hausverwaltung mit der Kündigung zu in 3 Monaten. 20 Minuten später kommt ein Anruf von der neuen Hausverwaltung mit der Information, dass die Wohnung nun doch an jemand anderen vermietet wird.

Was kann der Mieter nun tun außer bei der alten Hausverwaltung die Kündigung zurückzuziehen?

Danke und Grüße,
Nick

hi,

nix mehr außer sich ärgern (und auch das lohnt nicht).

der vertrag würde erst gelten, wenn beide parteien unterzeichnet hätten. war aber nicht der fall.
angebliche mündliche absprachen wären im zweifel beweispflichtig - das würde hier schwer, zumal sie durch den makler, nicht aber durch den vermieter erfolgten.

man könnte versuchen, auf erfüllung zu pochen, müßte sich aber im klaren sein, daß die erfolgschancen recht gering sind.

saludos, borito

Hallo,

eine Kündigung per Fax ist rechtsungültig eine Kündigung ist also nicht zustande gekommen.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/k_fris…

Gruß
Nita