Übernahmeprotokoll und 'Folgen'

Hallo!

Übernahmeprotokoll wurde unterschrieben OHNE beanstandungen,
der neue Mieter hat aber was gefunden.

Kann der (Ex)Vermieter dann noch was wollen?

Hallo,

die korrekte Antwort lautet: Im Prinzip nein…

Gruß
Nita

… wäre jein als Antwort nicht auch korrekt?

vnA

Hi,

aber ja! Wollte nur ein wenig mehr Text verwenden. :smile:

Gruß
Nita

Hallo,

die korrekte Antwort lautet: Im Prinzip nein…

Weshalb „im Prinzip“?

Grüße
Tommy

Hallo Tommy,

die korrekte Antwort lautet: Im Prinzip nein…

Weshalb „im Prinzip“?

weil dahinter noch ein „aber“ folgen könnte…

Jedoch bei so einer Ausgangsfrage hat man Probleme den Platz hinter dem „aber“ zu füllen.

Gruß

Joschi

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Hallo Joschi,

weil dahinter noch ein „aber“ folgen könnte…

Jedoch bei so einer Ausgangsfrage hat man Probleme den Platz
hinter dem „aber“ zu füllen.

Welches „aber“ ist mit
„Übernahmeprotokoll wurde unterschrieben OHNE beanstandungen,“
verknüpft?

Der Mietvertrag ist beendet, beide Seiten haben keine Beanstandungen festgestellt und gegenseitig bestätigt.

Mir wäre auch ein knapp formulierter, aber konkreter Hinweis hilfreich.

Grüße
Tommy

Hallo Tommy,

in Betracht kommen versteckte Mängel. Diese können noch bis zu 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses geltend gemacht werden. §548 BGB Abs.1 (http://dejure.org/gesetze/BGB/548.html).

Gruß

Joschi

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Hallo Joschi,

Danke. Kenne diesen „Einwand“ aus anderem Bereich und hatte entsprechendes vermutet, aber nicht gefunden.

Grüße
Tommy

Witzbolde :wink: owt
nagut mwt:
Aber nicht noch gegenseitig Sternchen geben sonst haben wir wieder eine Diskussion im ALK-Brett. ;o)

Gruß

Joschi

Also bitte Joschi!

vnA und meiner einer können uns gerade noch zurückhalten. Besternen lassen wir uns nur von anderen!

Gruß
Nita