M ist im bin Dezember 2009 in eine Mietwohnung gezogen. Diese hat er komplett neu renoviert. Der Vermieter sagte ihm vor dem Einzug, dass im Schlafzimmer eine Wand feucht war, da der Vormieter immer nasse Wäsche dort aufgehangen hat. Die Feuchtigkeit in der Wand wurde von einer Malerfirma behoben, so der Vermieter.
Nun hat M festgestellt, dass sich im Schlafzimmer hinterm Bett sehr viel Schimmel gebildet hat. Er hat sofort ein Schreiben für den Vermieter fertig gemacht und diesen darüber informiert, sowie Fotos vom Schimmel als Anlage beigefügt. Nun ist umklar, wie es weiter gehen soll. M hat ein kleines Kind zu Hause und große Angst, dass die Familie durch den Schimmel krank werden könnte. Ab wann kann M die Miete kürzen bzw. was gibt es für Möglichkeiten, den Schimmel zu entfernen bzw. die Wand trocken zu legen? Nutzt die Beseitigung etwas oder wäre es ratsamer, auszuziehen? M hat einen 1-Jahres-Mietvertrag.
Es ist unfassbar, dass sich nach nicht einmal 3 Monaten so heftiger Schimmel bilden kann.
Ratschläge:
Richtig Heizen, richtig lüften, Möbel richtig platzieren, Schlafzimmertür geschlossen halten.
Klar kann auch der Außenputz undicht sein, oder ein wasserführendes Rohr in der Wand undicht. Aber es liegt im Bereich des Möglichen, dass der Schimmel vom Nutzer verursacht wurde (hat was mit Physik zu tun). Dann kann es für den Mieter doch recht teuer werden. Ausziehen ist mM nach auch keine Option. In der nächsten Wohnung wird sich das gleiche Problem ergeben, wenn das Nutzerverhalten nicht geändert wird.
Weitere Informationen gibt es im Internet und hier in der Suchfunktion.
Laut Aussagen von Nachbarn ist der Vormieter aufgrund von Schimmel ausgezogen. M lüftet täglich und heizt das Zimmer (Temp. zw. 19 und 21 Grad). Zudem hat der VM selbst zugegeben, dass die Wand feucht war. Wenn es an M liegen würde, würde sich doch nach nicht mal 3 Monaten so ein hartnäckiger Schimmel bilden oder?
nach 3 Monaten kann sich hartnäckiger Schimmel deshalb nicht bilden, weil „hartnäckig“ ausdrückt, dass er trotz Gegenmaßnahmen immer wieder kommt.
Und vnA wollte sicherlich (ich interpretiere jetzt mal) ausdrücken, dass man weder pauschal dem VM noch dem Mieter „die Schuld“ zuschieben kann, ohne den Sachverhalt gründlich und sorgfältig geprüft zu haben.
Ja, der Mieter hat Rechte die er wahrnehmen kann. Er hat aber auch Pflichten. Und umgekehrt der VM auch.
Das mit dem Lüften (Stoßlüften) ist immer das erste Argument eines Vermieters. Aber was bedeutet „richtiges Lüften“ denn konkret?
Natürlich kann eine kalte und somit nasse Wand so oft gelüftet und warmgeheizt werden bis sie trocken ist. Aber wann stehen die Aufwendungen denn noch zum Erfolg?
Hier meine Erfahrung:
Schlafzimmer haben morgens meistens eine höhere relative Luftfeuchte als andere Wohnräume. Diese Luft muss raus! Fenster weit auf, so dass in kurzer Zeit die Luft ausgetauscht wird (auch wenn draußen Regenwetter oder Frost herrschen). Wenn man das 2mal täglich praktiziert, und keinen oder zu geringen Erfolg hat bin ich der Meinung die Wohnung zu wechseln. Das Lüften erhöht die Heizkosten. Dauerlüften z.B. über einen Fensterschlitz auf jeden Fall unterlassen.
Gegen ein zu kaltes Mauerwerk (Hohlblocksteine aus Beton) an dem warme Luft kondensiert, kann ein Mieter nichts vernünftig unternehmen. Beispiel: Gegen eine kalte Fensterscheibe hauchen.
Übrigens, der Mieterschutzverein kennt sich meist besten mit Schimmel in Wohnungen aus. Mietkürzungen usw. Ich würde auch einmal mit dem Vormieter reden.
Mit freundlichem Gruß JHB