Mieter verhindert Heizungsreparatur

Schadensersatz? Mieterin teilt um acht tel.dem Vermieter mit,dass die Wärmepumpe sich ausgestellt und eine Fehlermeldung auf dem Display erscheint, sie müsse allerdings bis Abends aus dem Haus, dann könne der Vermieter ja mal vorbeischauen.Er geht aber schon um neun zum Haus und hört ein Geräusch (plätschern) aus dem Keller, weshalb er einen Defekt an einer Kreiselpumpe vermutet. Es gibt keinen hinterlegten Schlüssel (wurde immer verweigert)auch keine Telefonnummer der Mieterin. So rufen die Vermieter bei der RA der Mieterin an um sie wegen der Dringlichkeit zu bitten nach Haus zu kommen. Ein Monteur war bestellt, der wartete auf ihre Heimkehr. Um 14:45 sprach sie auf den Anrufbeantworter sie sei seit 12:30 im Haus der Monteur könne jetzt kommen.Die Vermieterin bittet sie tel.in den Keller zu gehen um nachzuschauen, ob wirklich die Glykol/Wassermischung in den Keller gepumpt wird. Sie weigert sich und meint lachend, gut dann bekommen wir jetzt ja endlich eine neue Heizung. Der Monteur wird nun von der V. verständigt. Dieser meldet sich nach einer halben Stunde zurück und berichtet, dass die Mieterin nicht mehr im Haus sei. Um 17:45 meldet sich die Mieterin (Anrufbeantworter)sie hätte nun nach Anweisung des Monteurs die Heizungsanlage ausgeschaltet. „Damit dürfte das ja in Ordnung sein.“
So ist seit Morgens um acht der Erdwärmekollektor durch die defekte Umwälzpumpe leergepumpt worden. ein Schaden von 900,- €. Den will der V. nun geltend machen. Die Mieterin ist 5 Mon. später ausgezogen. Wie ist die Vorgehensweise?

Anwalt einschalten und dem das so schildern, das er es verstehen kann
gruss