Hallo Zusammen,
gem. Mietvertrag werden die Heizkosten zu 50% Verbrauch und 50% Grundfläche umgelegt (Heizkostenverteiler an den Heizungen sind vorhanden).
In der Abrechnung werden die Kosten auch nach Verbrauch und Grundfläche aufgeteilt.
Die Verbrauchswerte werden aber nach dem Durchschnittsverbrauch aller Wohnungen geschätzt.
qm-Grundfläche der jeweiligen Wohnung x Verbrauchseinheit/qm (Durchschnittsverbrauch aller Wohnungen).
Somit werden doch mit dieser Vorgehensweise 100% der Kosten nach Grundfläche abgerechnet und eben nicht nach Verbrauch (da ja 100% der Kosten umgelegt werden). Insbesondere wird der persönliche Verbrauch bei der Abrechnung nicht berücksichtigt bzw. nur insoweit, dass er in die Gesamtsumme mit einfließt.
Ist die Schätzung des Verbrauches so zulässig, oder muss der persönliche Verbrauch berücksichtigt werden, da 50% der Kosten bereits nach der Grundfläche abgerechnet wurden?
Vielen Dank für Eure Antwort
Jürgen