Habe keinen aehnlichen Fall im Netz gefunden.
angenommen ,der VM hatte im August 2009 wegen Eigenbedarf gekuendigt und der Mieter antwortete per Anwalt mit einem Widerspruch, und der Auszugtermin sollte am 30.11.2009 sein - seitdem schweigt VM. Keine Antwort auf Widerspruch, obwohl im urspruenglichen Kuendigungsschreiben sogar auf Raeumungsklage ect hingeweisen wurde.
Der Kuendigung wurde mit der Begruendung des" vorgetaeuschten Eigenbedarfs " wiedersprochen.
( sohn des VM moechte Wohnung erweiter, Sohn wohnt neben des Mieters, weil angeblich auf einmal mehr Platz benoetigt wuerde, obwohl Miter erst 2 1/2 Jahre dort wohnen und sich nichts an Lebensverhaeltnisse des Sohnes geaendert hatte)
Sohn initiierte vor der Kuendigung erst mal eine Mieterhoehung die voll mit Formfehlern war, und die auch nicht wirksam war. Somit war die Kuendigung die Antwort auf die nicht geleistete Mieterhoehung)
Sohn der VM zieht, laut Geruechten ,wohl doch irgendwann demnaechst in das grosse elterliche Haus, dortige Umbauarbeiten sind geplant.
Somit hat sich wohl der Eigenbedarf erledigt. Aber Mieter weiss nichts davon, moechte auch nicht schlafende Hunde wecken. Frueher oder spaeter will Mieter aber dann doch wissen, was nun ist, und auch den Eigenanteil der Rechtschutzkosten fuer den benoetigten Anwalt zurueckfordern, wenn das ganze jetzt doch nicht zur Kuendigung fuehrt.
Was soll Mieter am besten machen ? Ruhig abwarten, nachfragen?
Prinzipiell sah es ja nun mal so aus, das VM einen Prozess wegen Eigenbdarf anstrebte, doch nun ist alles nur eine irrefuehrung ?