Hallo,
stellt Euch bitte mal folgende Situation vor: Ein Landwirt vermietet ein Dreifamilienhaus. Dort ziehen im März 2006 in eine Wohnung eine alleinstehende Frau ein, in die Wohnung darüber eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kids. In die Wohnung, die neben der obenliegenden Whg. liegt, zieht im Okt. 2006 ein Ehepaar mit Sohn ein. Vor einigen Wochen bekommt dieses Ehepaar die Kündigung wg. Eigenbedarf, da der jüngste Sohn des Vermieters dort einziehen soll. Dieser Sohn war heute bei der Mutter der beiden Kinder, weil was was repariert werden sollte. Die Frau spricht den jungen Mann auf seine Einzugspläne an. Da erzählt er, er wolle ein Zimmer der Whg. der Frau dazu haben, wenn er in die Nachbar-Whg. zieht. Dieses Zimmer liegt direkt neben seinem künftigen Wohnzimmer, welches ihm aber zu klein ist und er es deshalb vergrößern will. Der Vermieter geht davon aus, dass die Frau mit den Kids und die Frau in der Whg. darunter eine Beziehung haben - stimmt auch soweit, allerdings haben sie keine Wohn- u. Wirtschaftsgemeinschaft - und die Mutter dann ja unten in der Whg. schlafen kann. (Den Raum, den er haben möchte ist das Schlafzimmer der Mutter, die Kids - Junge und Mädchen - haben jeweils ein eigenes Zimmer.) Ausserdem verkündet er, dass er vom Keller der unteren Wohnung (die der Frau) die Hälfte haben möchte, um sich eine Werkstatt einzurichten. Der Keller besteht nur aus einem Raum, der der Frau zur Nutzung beim Einzug 2006 voll überlassen wurde. Nebenbei bemerkt: Der Sohn des derzeitigen Eigentümers wird das Haus in Kürze von seinem Vater überschrieben bekommen, er ist dann neuer Vermieter der alleinstehenden Frau bzw. der Mutter.
So, jetzt will weder die Mutter noch die Frau von unten Stress haben mit dem neuen Nachbarn. Aber wie soll das alles funktionieren - habt Ihr eine Idee?
Für Antworten wäre ich Euch sehr dankbar!
Liebe Grüße
Micha