Komische Ideen des Hauseigentümers

Hallo,

stellt Euch bitte mal folgende Situation vor: Ein Landwirt vermietet ein Dreifamilienhaus. Dort ziehen im März 2006 in eine Wohnung eine alleinstehende Frau ein, in die Wohnung darüber eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kids. In die Wohnung, die neben der obenliegenden Whg. liegt, zieht im Okt. 2006 ein Ehepaar mit Sohn ein. Vor einigen Wochen bekommt dieses Ehepaar die Kündigung wg. Eigenbedarf, da der jüngste Sohn des Vermieters dort einziehen soll. Dieser Sohn war heute bei der Mutter der beiden Kinder, weil was was repariert werden sollte. Die Frau spricht den jungen Mann auf seine Einzugspläne an. Da erzählt er, er wolle ein Zimmer der Whg. der Frau dazu haben, wenn er in die Nachbar-Whg. zieht. Dieses Zimmer liegt direkt neben seinem künftigen Wohnzimmer, welches ihm aber zu klein ist und er es deshalb vergrößern will. Der Vermieter geht davon aus, dass die Frau mit den Kids und die Frau in der Whg. darunter eine Beziehung haben - stimmt auch soweit, allerdings haben sie keine Wohn- u. Wirtschaftsgemeinschaft - und die Mutter dann ja unten in der Whg. schlafen kann. (Den Raum, den er haben möchte ist das Schlafzimmer der Mutter, die Kids - Junge und Mädchen - haben jeweils ein eigenes Zimmer.) Ausserdem verkündet er, dass er vom Keller der unteren Wohnung (die der Frau) die Hälfte haben möchte, um sich eine Werkstatt einzurichten. Der Keller besteht nur aus einem Raum, der der Frau zur Nutzung beim Einzug 2006 voll überlassen wurde. Nebenbei bemerkt: Der Sohn des derzeitigen Eigentümers wird das Haus in Kürze von seinem Vater überschrieben bekommen, er ist dann neuer Vermieter der alleinstehenden Frau bzw. der Mutter.

So, jetzt will weder die Mutter noch die Frau von unten Stress haben mit dem neuen Nachbarn. Aber wie soll das alles funktionieren - habt Ihr eine Idee?

Für Antworten wäre ich Euch sehr dankbar!

Liebe Grüße

Micha

Hallo!

ihm aber zu klein ist und er es deshalb vergrößern will. Der
Vermieter geht davon aus, dass die Frau mit den Kids und die
Frau in der Whg. darunter eine Beziehung haben - stimmt auch
soweit, allerdings haben sie keine Wohn- u.
Wirtschaftsgemeinschaft - und die Mutter dann ja unten in der
Whg. schlafen kann.

Vielleicht will er auf BGB § 573a hinarbeiten, kein Kündigungsschutz für den Mieter (außer verlängerte Kündigungsfrist), wenn nur 2 Wohnungen vorhanden und Vermieter in einer der Wohnungen.

Jan

wenn es keinen stress mit dem vermieter geben soll, habt man nur 2 möglichkeiten: ihn machen lassen oder ausziehen. ich denke nicht, dass er ein recht hat, von einer wohnung einen teil abzuzweigen. er kann niemanden dazu zwingen, mit jemandem zusammenzuziehen. er könnte höchstens wegen eigenbedarf auch die 2. wohnung kündigen.

Hallo,

ein Mieter hat einen Mietvertrag in dem steht was er mietet. In der Regel sogar recht genau, etwa: gemietet werden 1 WZ, 2 SZ, 1 Bad, 1 Diele, 1 Kellerraum usw. usf.

Wenn ein VM jetzt die ändern möchte, kann er das nur mit Zustimmung des Mieters. Ohne geht gar nichts.

Gruß
Nita

P.S.: Der Mieter sollte sich überlegen, fachlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Ideen haben manche Leute!