Hallo,
folgendes beispiel:
Ein Ehepaar zieht aus der jetzigen Wohnung aus und hat offene Mietzahlungen ( Rechtsstreit) läuft über Anwalt. Die Wohnungen in dem Haus werden von einer Hausverwaltung Verwaltet , sogar die Miete wird an die bezahlt.
Jetzt hat das Ehepaar erfahren, das an der neuen Wohnadresse genau dieselbe Hausverwaltung für die Jahresabrechnungen und die Verwaltung zuständig ist. DIe Miete dort wird aber direkt an den Vermieter überwiesen. Jetzt die Frage: Darf die Hausverwaltung der neuen Vermieterin mitteilen , das noch Miete für die alte wohnung ausstehen? Und wenn ja, was für konsequenzen könnten eintreten? Insbesondere wenn die neue Miete immer pünktlich überwiesen wird, kann dann überhaupt was passieren? Kündigung oder sowas?
MFG Vincent
