Was wird in Betriebskosten nach Wohnraum berechn.?

Wenn im Mietvertrag zu den Betriebskosten nichts weiter vereinbart ist, soll ja lt. § 556a BGB nach dem Anteil der Wohnfläche abgerechnet werden.
Aber welche Kosten sind das genau? Wasser z. B. durch Wasseruhr gezählt, wird ja nach Verbrauch abgerechnet. Wenn u. a. nur „Die Kosten für Strassenreinigung und Müllabfuhr“ im Mietvertrag unter Betriebskosten steht, muss hier auch nach Wohnraum abgerechnet werden? Oder z. B. nach Personen?
Und wenn der Hausmeister im Haus selber wohnt und monatlich Geld bekommt: Wird der (obwohl auch Mieter) bei der Berechnung der Kosten für den Hausmeister nicht mitgezählt? Schließlich würde der ja sowohl die Hausmeisterkosten sparen und gleichzeitig noch Geld oben drauf bekommen (für Hof fegen und Mülltonnen raus stellen z. B.).

So, mehr hab ich nicht… :wink:

Hoffe das war nicht zu speziell.

was heisst „nichts weiter vereinbart“?
wenn gar keine umlage vereinbart ist, sind keine betriebskosten geschuldet. also was steht da genau?

wegen des verteilungsschlüssels kommt es auch auf die vereinbarung im vertrag an. kaltwasser geht nach uhr, wenn alle ein geeichte haben. wenn nicht, nach fläche.
müll kommt drauf an, was vereinbart ist. im zweifel nach fläche.
alle flächen zählen mit, natürlich auch die der hausmeisterwohnung.
wenn der HM auch verwaltungsarbeit macht (zb. wohnungsbesichtigungen) dürfen nicht 100% der HM kosten umgelegt werden.
grüße

Es sind zwar die Betriebskosten aufgeführt, aber nicht wie sie errechnet werden.
Und der Hausmeister fegt den Hof und stellt die Mülltonnen an die Straße, mehr nicht. Wird er dann trotzdem in die Berechnung der Kosten für den Hausmeister nicht berücksichtigt, sprich wird sein Wohnraum vom Gesamtwohnraum abgezogen?

ja, es ist grundsätzlich die gesamtwohnfläche bei der abrechnung zu berücksichtigen. ob in einer wohnung der vermieter selbst, der hausmeister, der liebe gott oder nur der gemeine nachbar wohnt, ist völlig ohne belang.

Also muss der Hausmeister auch die Kosten für den Hausmeister anteilig bezahlen? Beispiel 11 Parteien (inkl. Hausmeister): Berechnung für die Hausmeisterkosten = Gesamtwohnraum :11 und nicht :10?
Und Müll würde bei o. g. Beispiel auch nach Wohnraum und nicht nach Bewohnerzahl berechnet, oder? Da ja bei den Betriebskosten kein Berechnungsschlüssel vereinbart ist.