Fristlose Kündigung

Hy,

ich habe mal eine Frage zur fristlosen Kündigung:
Wenn man eine fristlose Kündigung bekommt und man würde den ausstehenden
Betrag bezahlen vor man Räumen muss, muss der Vermieter denn die fristlose Kündigung in eine fristgerechte umwandeln?

Also angenomm man wurde fristlos zum 1.12 gekündigt, würde aber die ausstehende Miete am 20.11 bezahlen.
Ist dann die fristlose Kündigung noch Rechtens?

Wenn ja wo steht das?

MfG
Matthias

Hallo,

wenn ein säumiger Mieter den vollständigen Betrag bezahlt, dann wird die fristlose Kündigung dadurch nichtig. Es gibt sogar noch weitergehende Schonfristen, wenn schon Räumungsklage eingereicht ist:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kuend_…

Merke: Ein Mieter kann die Schonfrist nicht erneut in Anspruch nehmen, wenn er dies im Verlauf von 2 Jahren schon einmal getan hat.

Darüber hinaus, kann ein VM in der Regel fristgerecht wegen Pflichtverletzung des Mieters kündigen.

Gruß
Nita

Hy nita,

Danke für die schnelle Antwort.
Also hatte ich doch Recht :smile:

MfG
Matthias

Nachfrage …
Hallo,

was passiert denn, wenn der Vermieter fristlos kündigt und schon einen Nachmieter hat, dem dem ein gültiger Vertrag abgeschlossen wurde?

Persönliches Pech …
a) des Vermieters,
b) des Nachmieters,
c) des säumigen Vormieters?

Gruß Bombadil2

a) des Vermieters

vnA

Hallo

was passiert denn, wenn der Vermieter fristlos kündigt und
schon einen Nachmieter hat, dem dem ein gültiger Vertrag
abgeschlossen wurde?

Persönliches Pech …
a) des Vermieters,
b) des Nachmieters,

Ja

c) des säumigen Vormieters?

Nein, so wie vorstehend gesagt, die Kündigung durch fristgerechte Zahlung der ausstehenden Mieten unwirksam wird.

Gruß
Dea

Hallo,

wie vnA schon gesagt hat: Pech auf der ganzen Linie hat hier der VM, der zu früh einen neuen Vertrag geschlossen hat.

Er muss sich nicht nur weiter - mindestens noch eine Weile - mit seinem säumig zahlenden Mieter auseinandersetzen, sondern auch noch dem potentiellen neuen Mieter dessen Schaden ersetzen, da er den Vertragsgegenstand nicht wie vereinbart zur Verfügung stellen kann.

Gruß
Nita

@vnA: Tschuldigung, du hast ja absolut Recht und das wie immer bewundernswert knapp und präzise zusammengefasst, aber wir Frauen quatschen halt gern noch ein bisschen! :smile: