ich habe mal eine Frage zur fristlosen Kündigung:
Wenn man eine fristlose Kündigung bekommt und man würde den ausstehenden
Betrag bezahlen vor man Räumen muss, muss der Vermieter denn die fristlose Kündigung in eine fristgerechte umwandeln?
Also angenomm man wurde fristlos zum 1.12 gekündigt, würde aber die ausstehende Miete am 20.11 bezahlen.
Ist dann die fristlose Kündigung noch Rechtens?
wenn ein säumiger Mieter den vollständigen Betrag bezahlt, dann wird die fristlose Kündigung dadurch nichtig. Es gibt sogar noch weitergehende Schonfristen, wenn schon Räumungsklage eingereicht ist:
wie vnA schon gesagt hat: Pech auf der ganzen Linie hat hier der VM, der zu früh einen neuen Vertrag geschlossen hat.
Er muss sich nicht nur weiter - mindestens noch eine Weile - mit seinem säumig zahlenden Mieter auseinandersetzen, sondern auch noch dem potentiellen neuen Mieter dessen Schaden ersetzen, da er den Vertragsgegenstand nicht wie vereinbart zur Verfügung stellen kann.
Gruß
Nita
@vnA: Tschuldigung, du hast ja absolut Recht und das wie immer bewundernswert knapp und präzise zusammengefasst, aber wir Frauen quatschen halt gern noch ein bisschen!