Vermieter-Einbauküche

Wenn monatlich 25 Euro für eine vom Vermieter eingebaute Küche bezahlt wird, ist dann irgendwann mal ein Anspruch auf eine neue Einbauküche möglich?
Die Küche soll aus 1998 sein und der Stromverbrauch der Elektrogeräte lässt sich nicht nachvollziehen.
Die Küche mit Trockner, Waschmaschine, Herd, Kühlschrank und Gespirrspülmaschine dürfte mittlerweile bezahlt sein.

Hallo Ritchie,

schon wesentlich besser! Da weiss man doch wenigstens, was du wissen willst.

Der Vermieter ist aber nach ganz überwiegeder Ansicht der Rechtsprechung nicht verpflichtet, eine mitvermietet Küche auf dem jeweils technisch neuesten Stand zu halten (z.B. LG Kiel Urteil vom 27.05. 2003, Az.: 1 S 180/02). In jedem Fall muss die Küche hygienisch einwandfrei und voll gebrauchsfähig sein. Der Vermieter wird aber im Laufe der Zeit verpflichtet sein, Ausstattungen spätestens dann zu erneuern, wenn deren Benutzung durch altersbedingte Materialermüdungen oder Abnutzungen merklich eingeschränkt ist.

Nach einer Nutzungsdauer von 25 Jahren ist eine Einbauküche jedenfalls verbraucht, so daß der Mieter bei Beschädigung oder Entfernung nicht auf Schadensersatz haftet. Urteile und Quellen dazu: LG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2001 , Az: 62 S 13/01 ; Quelle: Grundeigentum 2001, 1404.

Das AG Saarlouis, hat aber z.B. in seinem Urteil, Az: 24b C 893/91, eine 10jährigen Nutzungsdauer der Möbel (mit Kücheneinrichtung) angenommen.

Da kommt es wohl auch jeweils auf den Einzelfall an. Wieviele Menschen benutzen die Küche wie häufig z.B. Also eine 5-Köpfige Familie beansprucht eine Küche sicher wesentlich stärker, als ein Single.

Als Fazit befürchte ich, dass allein der Verdacht die Küchengeräte würden die Energieeffizienz nicht mehr so ganz optimal treffen, für einen Vorstoß in Richtung VM nur mit einer zarten Bitte und nicht mit rechtsgültiger Einforderung herhalten kann.

Gruß
Nita