Hallo,
wir wohnen seit einem Jahr in der Wohnung.
Der Vormieter hat die EBK drin gelassen.
Wem gehört die EBK jetzt?
Ist nichts im Mietvertrag vereinbart.
Gruß
Hallo,
wir wohnen seit einem Jahr in der Wohnung.
Der Vormieter hat die EBK drin gelassen.
Wem gehört die EBK jetzt?
Ist nichts im Mietvertrag vereinbart.
Gruß
Wenn keine anderslautende Vereinbarung vorliegt, ist die Einbauküche mit dem Auszug des Vormieters in das Eigentum des Vermieters übergegangen.
Etwas anderes ergibt sich nur dann, wenn beispielsweise der Nachmieter die Küche vom Vormieter abgekauft hat.
Schau mal ins Wohnungsübergabeprotokoll, ob dazu was dort drin steht!