Kautionsanteil auszahlen?

Hallo,
eine Frage:

  • Freundin hat die Wohnung gekündigt, der
    Vermieter hat dem zugestimmt.
  • Freund bleibt in der Wohnung und hat einen neuen
    Untermieter, mit diesem hat er auch einen
    Untermietvertrag (Standardvertrag) abgeschlossen.
  • Der Vermieter bestand allerdings darauf, dass der neue
    Untermieter auch im Mietvertrag (als 2.ter Hauptmieter)
    eingetragen wird, kurz gesagt, Vermieter streicht einfach den Namen
    der Freundin durch und trägt den neuen „Unter“-Mieter ein.

Der neue Untermieter hat die Kaution bisher noch nicht mittels eines Sparbuches vorgelegt (kann vll. auch noch ein Weilchen dauern).
Das getrennte Paar hat ein gemeinsames Sparbuch wg. der Mietkaution, dieses Sparbuch wurde vom Vermieter zwar an sie ausgehändigt, jedoch ohne eine von ihm ausgestellte Bankvollmacht können die beiden das Konto nicht auflösen.

Frage:
Kann der Vermieter die Vollmacht solange zurückhalten, bis der neue „Unter“-Mieter einen entsprechenden Kautionsnachweis vorlegt und könnte er z.B. den Mietvertrag komplett kündigen, wenn ihm die Sache zu lange dauert?

Besten Dank im vorraus.

Hallo,

meiner Meinung nach, hat der VM - da er ja den Mietvertrag geändert hat - die Kaution an den Ex-Mieter auszuzahlen. Da er verbleibende Mieter hat und daher das Mietverhältnis nicht ganz beendet ist auch ohne Zeitverzug (ich bin kein Anwalt!).

Der neue Mieter muss natürlich die Kaution leisten. Dies kann er in drei Raten tun, die 1te Rate wird mit Einzug fällig.

Die Nichtzahlung der Kaution begründet nicht eine fristlose Kündigung des VM. Er kann allerdings die Kaution einklagen und er kann Zinsen verlangen (keine Verzugszinsen). Allerdings nur in der Höhe der für dieses Konto vorgesehenen Zinsen, bei heutigen Sparbüchern z.B. nur 0,5% o.ä, weil diese Zinsen die Kaution entsprechend im Wert erhöht hätten (ha ha). Des Weiteren ist die Nichtzahlung der Kaution eine Vertragsverletzung und der VM könnte fristgerecht nach § 573 Abs 2 Nr 1 BGB kündigen.

Gruß
Nita

hmm…dann könnte er doch rein theoretisch den offenen Kautionsanteil auch vom Freund einklagen oder? Dieser hat zwar seinen Teil der Kaution gezahlt, aber mitgehangen mitgefangen, oder?

Hallo,

gut erkannt! Nicht nur theoretisch. Die Mieter sind natürlich beide haftbar für sämtliche Pflichten aus dem Mietvertrag. Deshalb will der VM ja auch den „Untermieter“ im Mietvertrag haben. Damit hat er immer zwei die er an den Hammelbeinen packen kann!

Gruß
Nita