Flecken von Mieter im Teppich, Haftung?

In einer 5ZKB Wohnung, die 2007 (inkl. Teppich) renoviert wurde, wohnten seit 2008 Mieter(mit Hund).Oktober 2009 wurde die Immobilie verkauft. Die Mieter kündigten zum 31.01.2010 das Mietverhältnis und zogen dann zum 31.10.09 aus. Die Schlüssel hinterlegten sie, auf bitten des neuen Vermieters, mitte Dezember bei Nachbarn, damit ein Makler die Wohnung besichtigen und in sein Angebot mit aufnehmen konnte. Die Wohnung war seit dem Auszug der Mieter nicht mehr beheizt worden. Gas- und Stromanschluß waren von den Mietern abgemeldet worden. Der neue Vermieter fand zum 15.01.2010 neue geeignete Mieter.Zur Übergabe sind die Vormieter nicht erschienen. Ein Übergabeprotokoll wurde dann mit den neuen Mietern erstellt. Das der Boiler in der Küche gerissen war, stellte sich erst zwei Wochen später bei der Installation der Küche heraus. Laut Installateur ein Frostschaden, der höchstwahrscheinlich im Dezember bei dem Kälteeinbruch(Nächte bis -20°)eintrat. Am 03.03.2010 teilte die neue Mieterin dem Vermieter mit, das es in einem der Zimmer stark nach Urin richt(Teppich), wenn die Heizleistung höher gestellt wurde. Da der Raum bisher noch nicht genutzt wurde Stand das Thermostat auf Stufe „Frostschutz“. Deshalb sei es bisher nicht bemerkt worden. Die neuen Mieter bestehen nun auf einen neuen Bodenbelag, da dieser ekelig und unzumutbar sei. Der Vermieter sagte darauf hin den neuen Mietern einen Laminatboden zu, der nun verlegt wird. Welche Möglichkeit hat der Vermieter nun bei den Vormietern einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen? Sind die Vormieter eventuell nur verpflichtet den Teppich zu reinigen oder wäre es in diesem Fall für die neuen Mieter unzumutbar? Es ist jedoch fraglich ob der Geruch beseitigt werden kann. Den „alten“ Teppich bewart der Vermieter vorsorglich noch auf, bis die Sachlage geklärt ist. Eine Rechnung dafür besitzt er jedoch nicht, da er die Wohnung nicht renovieren ließ. Die Kaution behielt er bis heute noch ein. Was wäre eine Lösung für dieses Problem? Was sagt die Rechtsprechung dazu?

Bestandteil der Mietsache?
Wäre denn der Teppich Bestandteil der Mietsache oder nicht erwähnt bzw. ausdrücklich ausgeschlossen im Mietvertrag?

Gruß

Stefan

Er ist im Vertrag zumindest nicht ausgeschlossen.
Unter §11 Instandhaltung der Mieträume

  1. ist zu lesen:
    Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache und die gem. Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln. Zeigt sich ein Mangel der Mietsache… so hat der Mieter dies zur Vermeidung seiner Schadensersatpflicht unverzüglich anzuzeigen.–
  2. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden,die für Verletzung der Ihm obliegenden Sorgfalt- und Anzeigespflicht entstehen. …
    Hausordnung- Sorgfaltspflicht des Mieters.
    Der Mieter ist verpflichtet: Die Fußböden trocken uns sauber zu halten und ordnungsgemäß zu behandeln, so dass keine Schäden entstehen…
    Die Frage ist nur, ist der Mieter nur zur Reinigung verpflichtet, oder in diesem Fall (großflächige Flecken und Uringeruch) zu Ersatz unter Berücksichtigung der Wertminderung (Zeitwert) verpflichtet?

Gruß
M.G.

Frage ist auch:
Wie alt ist der Teppich?
Hat er überhaupt noch einen Wert? Ist der vorliegende Schaden = 0,00 € ?
Dann wären höchstens die Kosten der Entfernung und Entsorgung vom Vormieter zu erhalten.

vnA

Der Teppich war bei Beendigung des Mietverhältnisses (15.01.2010) 2 Jahre und 2 Monate alt.
Der vorherige Eigentümer hat die Wohnung 2007 renovieren lassen. Einzug des VM war Sep. 09 Ob noch eine Rechnung des Teppichs existiert ist fraglich.

/t/teppich-verlegen-wer-zahlt/1768304

Wobei natürlich der Geschädigte auch eine Schadensminderungspflicht hat. Ist der Schaden mit einer Reinigung für 50€ zu beseitigen, kann es zu Problemen führen, wenn ich den Vorwerkteppich für 1.500€ zu 80% ersetzt haben möchte.

vnA