Klausel im Mietvertrag zu Renovierungskosten

Guten Tag.
So, jetzt gibts noch ein Problem / Frage. Eigentlich steht der Artikel schon weiter unten, aber da guckt ja keiner mehr hin, und ich benötige eigentlich dringend ne Antwort für meine Frage zu einem fiktiven Vertrag.

Würde mich freuen.

§8 Schönheitsreparaturen.
4. Abgeltung bei Auszug (Quotenklausel)
Soweit der Vermieter bei Beginn des Mietverhältnisses dem Mieter die Mietsache renoviert übergeben hat und bei Beendigung des Mietverhältnisses die Renovierungsfristen (Ziffer…) seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit der letzten Renovierung noch nicht vollständig abgelaufen sind, hat der Mieter eine zeitanteilige, nach vollen abgelaufenen Jahren gestaffelte Quote der Kosten einer fälligen Renovierung zu zahlen.
Dem Mieter bleibt es unvernommen nachzuweisen, wann und in welchem Umfang die Whg. zuletzt renoviert wurde…

Was haltet Ihr von dieser Klausel? Können da unvorhersehbare Kosten auf den Mieter, in diesem fiktiven Fall, zukommen?

Die Wohnung ist nicht frisch renoviert und es befindet sich eine Art Wandmalerei in einem Zimmer, die vermutlich nicht selbst nachgemalt werden kann (von dem Mieter).

Danke…

ist eine zur zeit gängige formulierung für schönheitsreparaturen

Dem Mieter bleibt es unvernommen nachzuweisen, wann und in
welchem Umfang die Whg. zuletzt renoviert wurde…

Die Wohnung ist nicht frisch renoviert und es befindet sich
eine Art Wandmalerei in einem Zimmer, die vermutlich nicht
selbst nachgemalt werden kann (von dem Mieter).

Hallo,

die obigen Tatsachen sollten zum Nachdenken anregen, überhaupt hier einen Mietvertrag abzuschließen.

Der Ärger kann vorprogrammiert sein und man könnte seiner Kaution lange hinterherstreiten.

Lies dieses:
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec9/39.html
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/schoenheitsr…
http://www.anwalt.de/rechtstipps/schoenheitsreparatu…
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps…

Es gibt noch viele solcher Kommentare im Netz.
Der Suchbegriff ist ‚Quotenklausel‘.

Gruß