Hallo,
wie sieht es aus wenn man in einer Mietwohnung wohnt, der Vermieter neue Teppiche vor unserem Einzug verlegt hat, unser Sohn ausversehen sein Saft verschüttet hat und das nicht einmal. Müssen wir haften? Versicherung?
Hallo,
wie sieht es aus wenn man in einer Mietwohnung wohnt, der Vermieter neue Teppiche vor unserem Einzug verlegt hat, unser Sohn ausversehen sein Saft verschüttet hat und das nicht einmal. Müssen wir haften? Versicherung?
ja und nein, wenn es im rahmen einer normalen wohnnutzung war, dann nein, wenn es über den üblichen gebrauch rausgeht, dann schon, z.b. wäre das theoretisch der fall, wenn die mama dem sohnemann das heiße bügeleisen überläßt usw.
Derartige Verschmutzungen sind vom Mieter zu beseitigen / zu reinigen. Solche Flecken gehen über eine normale Nutzung hinaus und berechtigen den Vermieter dazu, vom Mieter Schadensersatz zu verlangen. In Abzug zu bringen ist allerdings der Abzug Neu für Alt. D. h., der Mieter muss nicht den Neuwert erstatten, sondern den Zeitwert.