Hallo,
hat jetzt mit Mietrecht nicht wirklich etwas zu tun, wüsste aber auch nicht in welchem Brett ich besser aufgehoben wäre.
Wie wird bei einer Betriebskostenabrechnung das Heizöl berücksichtigt?
Nach der FIFO-Methode (First-in-first-out)sagte man mir.
Das hieße also, bei folgender Konstellation:
Anfangsbestand: 1.000 l, Preis 6.000 €
Zukauf: 10.000 l, Preis 50.000 €
Zukauf : 2.000 l, Preis 8.000 €
Endbestand: 9.000 l
müsste ich erst einmal den Verbrauch errechnen:
13.000-9.000=6.000.
Jetzt wäre erst einmal der Anfangsbestand verbraucht worden, 6.000 € also, Rest 5.000 Liter.
Vom ersten Zukauf wurde also der Rest verbraucht,
5.000 l für 25.000 €.
Insgesamt also ein Verbrauch von 31.000 €.
Die übrigen Posten zähle ich zusammen, also Rest von Zukauf 1= 5.000 l, 25,000 € + Zukauf 2 mit 2.000l für 8.000 Euro und erhalte so einen neuen Anfangsbestand:
7.000l , Preis 33.000 €.
Nächstes Jahr dann wieder dasselbe Spiel…
Zwei Fragen dazu:
a)ist das so richtig
?
b)wird diese Methode wirklich so angewendet? Oder wird einfach der letzte Preis genommen, ein Durchnittspreis o.ä.?
Vielen Dank für ein wenig Licht,
Grüße
Fonz