Stress mit nachbarn

Hallo,
EIn Ehepaar hat eine schöne Wohnung mit terasse gemietet. Jetzt kommt die sonne und der erste ärger mit dem Nachbarn. Der Nachbars junge schießt andauernd so stark die bälle, das die ewig über den zaun fliegen, und auch öfters sachen auf der terasse sowie die scheiben der großen Glassfront treffen. Das ehepaar hat die eltern schon mal darauf angesprochen, reaktion war allerdings nur " Halt Fress" usw. Was kann das ehepaar dagegen machen bzw. muss sich da nicht der Vermieter von dem Ehepaar drum kümmern?

MFG Vincent

ball einbehalten oder zaun erhöhen

Ball einbehalten ist ja auch gemacht worden. Zaun erhöhen,wie denn,der gehört ja dem nachbarn. Und der vermieter des ehepaares kann sowas auch nicht alleine entscheiden,da es sich um ein Mietshaus mit 9 eigentümern handelt,wo das ehepaar wohnt.Die anderen grundstücke sind einfamilien häuser,die erst vor in den letzten 3 jahren gebaut wurden.

Es gibt auch Netze, die man ohne grossen Aufwand aufstellen könnte und die ein ständiges Herüberfliegen des Balles verhindern können. Rechtlich sehe ich keine allzu großen Erfolgsaussichten (Unterlassungsanspruch oder ähnliches). Das Verhalten des Jungen könnte man als „sozialadäquat“ einstufen, mit dem der Nachbar zu leben hat und eine Absicht des Jungen zur Ruhestörung wird man nicht nachweisen können. Es bleiben also nur praktische Lösungsmöglichkeiten wie oben beschrieben (Fangnetz oder Ball einbehalten).

ball einbehalten

mit welchem Recht?

Hallo,

manchmal passieren doch so komische Sachen, wie z.B. dass eine offene Packung Reißnägel o.ä. runterfällt und sich der Inhalt auf der ganzen Terrasse (die, wo immer der Ball drauffällt), verteilt…

Gruß,
Markus

Mit dem Recht, dass sich der Gegenstand zunächst einmal auf meinem Grundstück befindet und von mir aufgefunden wurde. Derjenige, der behauptet, ein Eigentum an dem Ball zu haben, muss dieses Eigentum nachweisen. Irgendwann wird es den Nachbarn sicher zu langweilig, Gegenstände auf das Grundstück danderer zu werfen oder Fensterscheiben zu bewerfen, wenn sie jedes Mal betteln kommen müssen.

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Mit dem Recht, dass sich der Gegenstand zunächst einmal auf
meinem Grundstück befindet und von mir aufgefunden wurde.

Das gibt niemand das Recht, den Ball ‚einzubehalten‘.

Derjenige, der behauptet, ein Eigentum an dem Ball zu haben,
muss dieses Eigentum nachweisen.

Das ist einfach. Es gibt genug Zeugen.
Und natürlich einen Herausgabeanspruch.

Irgendwann wird es den
Nachbarn sicher zu langweilig, Gegenstände auf das Grundstück
danderer zu werfen oder Fensterscheiben zu bewerfen, wenn sie
jedes Mal betteln kommen müssen.

Oder das Gegenteil passiert und das Werfen von Gegenständen (dann aber aus dem Hinterhalt) geht erst richtig los. Auch Kinder können sich wehren.

Gruß
loderunner

@loderunner: Du magst ja Recht haben, dennoch nervt so was durchaus irgendwann und wenn die Eltern nicht wenigstens versuchen, ihren Balg zur Ordnung zu rufen, dann würde ich den Ball auch behalten. Sollen sie doch auf Herausgabe klagen. Also weiter so!

Ich bin übrigens auch der, der rechts überholt wenn der Vordermann kilometerweit links fährt. Und ich frage nicht, „darf ich das jetzt“ sondern „wieso kann ich eigentlich rechts überholen“. Aber das gehört hier gar nicht her…

Und? Denkst du im Ernst, dass irgend jemand einen Herausgabeanspruch auf einen Ball im Wert von einem Euro gerichtlich geltend macht?

Und? Denkst du im Ernst, dass irgend jemand einen
Herausgabeanspruch auf einen Ball im Wert von einem Euro
gerichtlich geltend macht?

Da kannst Du einen drauf lassen, dass ich das tun würde. Und, noch viel besser, der unrechtmäßige Besitzer dürfte auch noch meinen Anwalt und die Gerichtskosten tragen. Und Du kannst den zweiten drauf lassen, dass ich mir eine Zerstörung des Balles ebenfalls ersetzen ließe.

Das Faustrecht haben wir schon eine Weile hinter uns.

Da kannst Du einen drauf lassen, dass ich das tun würde.

„Welcher Ball? Auf meinem Grundstück ist kein Ball von Ihnen. Dafür habe ich Zeugen.“

Und Du kannst den zweiten drauf lassen,
dass ich mir eine Zerstörung des Balles

„Den habe ich in genau diesem platten Zustand auf meinem Grundstück gefunden. Dafür kann ich beliebig viele Zeugen aufbieten.“

Und, noch viel besser, der unrechtmäßige Besitzer dürfte
auch noch meinen Anwalt und die Gerichtskosten tragen.

‚Ich glaube nicht, Tim.‘
Beweis’ mir doch erstmal bei beiden o.g. Fällen das Gegenteil. :smile:
Ansonsten wird’s nämlich für *dich* recht teuer.

Gruß
Christian
(der übrigens auch nichts von Faustrecht hält)

ich empfehle auch, den Ball einzubehalten. Dem Bub sagen, die Eltern bekommen dne Ball zurueck, wenn sie anstaendig danach fragen. Dies bringt zumindest die Eltern mal herrueber, und man koennte nochmal versuchen mit denen zu Reden. Andernfalls finde ich die Idee mit den Reissnaegeln nicht so schlimm, gerade wenn eine vorrangegangene Unterhaltung mit den Eltern schlecht abgeht. Kannste ja auch androhen, das der Ball dann nur auf Anfrage herraus gegeben wird. Das wird denen sicher schon bald laestig sein.
Du verweigerst ja nicht den Ball herrauszugeben. Da muessen sie sich auch nach Deinen " Zeiten" richten, sprich, Du musst ja nicht immer sofort die Tuer aufmachen !

Lies mal Michael Kohlhaas … du wirst dich in diesem Werk wiederfinden :wink:))

Ich bin auch ganz sicher, dass er ganz viele Anwälte findet, die aufgrund des Streitwerts sich richtig ins Zeug legen werden. Und die Richter erst…

Am Ende verliert ER noch und muss alles zahlen, vor Gericht und auf hoher See…

Lies mal Michael Kohlhaas … du wirst dich in diesem Werk
wiederfinden :wink:))

Diskutiere weiter am Stammtisch. Da wirst Du alle Deine rechtlichen Einschätzungen bestätigt finden.

ooooooh wie süss du bist.