Hallo,
angenommen Vermieter A übernimmt das Objekt/Haus von Vermieter B. Vermieter A erstellt daraufhin die Nebenkostenabrechnung für den Mieter C. Vermieter B hat in einem Schreiben mitgeteilt, dass von der Kaution ein bestimmter Betrag einbehalten wurde, welche für Nachzahlungen von Nebenkosten dienen. Mieter C hat dieses Schreiben noch u. wendet sich an Vermieter A, mit der Bitte, diesen Betrag mit der NK-Nachzahlung gegenzurechnen, das Schreiben wurde mit versandt. Vermieter A antwortet, wie folgt: „Eine Kaution, wie im Schreiben vom xxx mitgeteilt, haben wir von Ihrer alten Hausverwaltung nicht erhalten. Aus diesem Grunde werden wir den Betrag von xxx EUR nicht von der Betriebskostenabrechnung absetzen. Wir haben Sie daher aufzufordern, den rückständigen Betrag bis zum xxx auszugleichen“ Mieter C wendet sich daraufhin an den alten Vermieter B. dieser bestätigt jedoch, dass das Objekt inklusive aller Abrechnungen u. Gelder an Vermieter A abgegeben wurden und dass es bekannt/üblich sei, dass Vermieter A behauptet, er habe das Geld nicht erhalten.
Welche Möglichkeiten hat Mieter C? Reicht es, Vermieter A mitzuteilen, dass er den Nachweis von Vermieter B hat, dass alles korrekt übergeben wurde und dass er nur den verrechneten Betrag bezahlen wird? Wie lange sollte er mit der Zahlung dieses abgezogenen Betrages warten, auf erneute Rückmeldung d. Vermieters A abwarten?
Für Antworten bedanke ich mich im Voraus ganz herzlich!
Hallo Anna,
mal nachgefragt:
Ist denn Mieter C ausgezogen? Wenn ja, ist er vor Eigentumsübergang ausgezogen? Hat der Mieter C bereits ein Teil der Kaution von Vermieter B erhalten?
Wenn Mieter C noch nicht ausgezogen ist, was hat das Ganze mit der Kaution zu tun?
Gruß
Joschi
Hallo Joschi,
Mieter C ist ausgezogen, ja. Der Auszug erfolgte vor dem Eigentumsübergang. Ein Teil der Kaution von Vermieter B wurde ausbezahlt.
lG
Anna
Hallo Anna,
Mieter C ist ausgezogen, ja. Der Auszug erfolgte vor dem
Eigentumsübergang. Ein Teil der Kaution von Vermieter B wurde
ausbezahlt.
dann ist der Ansprechpartner für den Mieter der Vermieter B. Mit Vermieter A besteht kein Vertragsverhältnis.
§566 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/566.html) greift hier nicht, da bei Eigentumsübergang kein Mietverhältnis mehr bestand und somit der Vermieter A nicht in das Mietverhältnis eingetreten ist.
Gruß
Joschi
Guten Tag,
Vermieter B sagt jedoch zum Vermieter B, er habe damit nix mehr zu tun und habe alles an Vermieter A abgegeben. Somit ist dann das Geld des Mieters (inkl. Zinsen) futsch?
lg Anna
Hallo Anna,
Vermieter B kann nicht einfach mal so Teile der Kaution an Vermieter A überweisen und dann zu Mieter C sagen: ich hab damit nichts mehr zu tun. Genausowenig kann Vermieter A (mit dem nie ein vertragliches Verhältnis bestand) eine Nebenkostenabrechnung an Mieter C schicken, ohne dass er gegenüber Mieter C nachweist im Auftrag des Vermieters B zu handeln (oder nachweist, dass Vermieter B die Foderungen Vermieter A abgetreten hat).
Gruß
Joschi
Hallo Joschi,
danke, welche Möglichkeiten hat nun der Vermieter C, damit er wenigstens den kleinen Anteil gegenberechnet bekommt? Sollte er sein Schreiben nun an beide Vermieter richten?