Definition für Zweiraumwohnung (Gesetzliche)

Guten Tag,

wie ist das Frau XPZ geht auf Wohnungssuche! Sie sucht eine Zweiraumwohnung!
Es gibt verschiedene Angebote, da gibt es Zwei Zimmer(Wohnstube / Schlafzimmer) , Bad, Küche, Flur (z.T. noch Abstellkammer bzw. Keller) alles schön baulich getrennt!
DANN gibt es noch WOHNKÜCHE / Schlafzimmer, Bad und Flur, Abstellkammer…!

Wie ist nun „der kleine Unterschied zu werten?“ Muss eine Wohnküche eine Mindestgröße haben? Oder ist das alles absolut egal?
Sollte Frau XPZ die zwei verschiedenen Varianten unterschiedlich werten?

Danke VG Joe

Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendwo genau definiert ist, was eine 2-Zimmer-Wohnung ist und was nicht.

Sollte Frau XPZ die zwei verschiedenen Varianten
unterschiedlich werten?

Ich verstehe die Frage nicht (wieso „Sollte“?): Eine der beiden Wohnungen wird Frau XPZ doch besser oder schlechter gefallen oder besser zu ihren Bedürfnissen passen oder oder oder … (?)

Gruß,

Andreas