Brandschutztüre steht immer offen!

Die Brandschutztüre des Heizraumes im Keller eines Mehrfamilienhauses steht immer offen. (Lüftungswahn einer Mieterin!!!).
Darf das sein?
Ich dachte, dass diese Türe zum Schutz aller Mieter immer geschlossen gehalten werden muss.
Wer weiß Bescheid?

Kommt auf die Technik an
In größeren Gebäuden sind Brandschutztüren zwischen Gebäudeabschnitten vorhanden und im allgemeinen Betrieb offen. Diese werden von Elektromagnetischen Haltern offen gehalten. Bei Brandalarm (und auch bei Stromausfall) schalten diese Halter ab und dann fällt die Tür selbsttätig zu und erfüllt ihre Schutzfunktion ohne menschliches Zutun. Dann wäre das i.O.

Ist die Tür lediglich selbsttätig schließend ist sie selbstverständlich immer geschlossen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Brandschutztür

Verkeilen für ständiges Offenhalten ist verboten.

Gruß

Stefan

was mich interessieren würde
ab wann gilt die türe als verschlossen? wenn die türe sagen wir mal zufällt, aber nicht richtig „schließt“ sondern man sie ohne drücken des Türknaufs einfach aufschieben kann, ist das ein Mangel der zu beseitigen ist?

Bleiben wir bei der Technik

ab wann gilt die türe als verschlossen? wenn die türe sagen
wir mal zufällt, aber nicht richtig „schließt“ sondern man sie
ohne drücken des Türknaufs einfach aufschieben kann, ist das
ein Mangel der zu beseitigen ist?

Um die Funktion als Brandschott zu erfüllen, müsste eine solche Tür im Brandfalle auch bei den möglichen Luftdruckschwankungen (z.b. durch eine Verpuffung) dicht halten (verriegelt bleiben) um die Ausbreitung der Flammen zu vermeiden (nicht nur zu behindern).

Sie müsste also so dicht sein, dass auch mit üblichen Druckausgleichen bei zivilen Bränden keine Flammen aus den Spalten aus einem brennenden Raum in den zu schützenden Raum herausdringen.

Gruß

Stefan

Moin,
was ist ein ‚ziviler Brand‘? Und ist das dem Feuer auch bekannt, dass sie dann anders ist?

vnA

was mich interessieren würde
ab wann gilt die türe als verschlossen? wenn die türe sagen
wir mal zufällt, aber nicht richtig „schließt“ sondern man sie
ohne drücken des Türknaufs einfach aufschieben kann, ist das
ein Mangel der zu beseitigen ist?

Hallo,

Brandschutztüren müssen GEschlossen sein. Nicht VERschlossen. Das heißt, einfach zu. Nicht verriegelt.

MFG Cleaner

Die Brandschutztüre des Heizraumes im Keller eines
Mehrfamilienhauses steht immer offen. (Lüftungswahn einer
Mieterin!!!).
Darf das sein?

Nein,nein, nein!!

Ich dachte, dass diese Türe zum Schutz aller Mieter immer
geschlossen gehalten werden muss.

So ist es lt. den einschlägigen Brandschutzgesetzen, die meines Wissens zwar Ländersache sind aber bzgl. Brandschutztüren an Heizräumen übereinstimmen. Und sollte etwas passieren ist die Feuerversicherung u.U. aus der Pflicht.

Bedenklich erscheint mir auch, dass der Heizraum für jeden zugänglich ist. Das halte ich deshalb für problematisch, denn dann kann ja jeder je nach Kältegefühl die Vorlauftemperatur ändern, die Betriebszeiten ändern oder sonstwie an der Heizungsanlage herumspielen. In einem ordentlich geführten Wohnhaus ist der Heizraum abgeschlossen und nur der zuständige und für den Betrieb verantwortliche Hausmeister hat das Zugangsrecht mit einem Schlüssel.

Wolfgang D.

GEschlossen, ja. Ins Schloss gefallen also.
Und genau dann erfüllt sie die Bauartzulassung die für Brandschutztüren erforderlich ist. Wenn die Bauartzulassung nicht in Einbau und Betrieb eingehalten wird, erfüllt die Tür nicht die an sie gestellten Anforderungen.

vnA