zählerstände beim auszug nicht protokolliert.Was t

Der Mieter X hat die Zählerstände nach dem Leerräumen der Wohnung zwar für sich schriftlich erfasst,hat es aber versäumt,sich das vom Vermieter bestätigen zu lassen.Auch hat bei der Schlüsselübergabe keine gemeinsame bzw. vom Vermieter und vom Mieter verlangte Protokollierung der Zählerstände stattgefunden.

Wie ist hier die Rechtslage?

Muss der Vermieter die Zählerstände beweisen oder der Mieter?

Wie geht Mieter gegen die offensichtlichen Falschwerte der Zähler und gegen Vermieter vor?

Am besten wäre es natürlich, wenn der Mieter einen Zeugen bei seiner Ablesung dabei gehabt hätte, der die Zählerstände bestätigen kann.