Balkon NICHT mit vermieten möglich?

Hallo

Ist es eigentlich möglich eine Wohnung zu vermieten
die einen Balkon besitzt diesen aber nicht mit zu vermieten?

Grüße
Robert

Hallo,
was spricht dagegen? Ich frage mich aber, wie man das durchgehend kontrollieren will oder wie man z.B. verhindert, daß Kinder doch rausgehen.
Wenn der Balkon von mehreren Wohnungen aus zugänglich ist, dürften die Wohnungen sowieso nur schwer zu vermieten sein - wer hat schon gerne die Nachbarn direkt vor dem eigenen Schlafzimmerfenster stehen obwohl er nicht im Erdgeschoß wohnt?

Cu Rene

Hallo Robert,

ja das ist möglich, wenn in der Bauakte steht, dass der Balkon nicht genutzt werden darf oder der Balkon so stark sanierungsbedürftig ist, dass er nicht betreten werden darf.

Der VM muss in so einem Fall den Türknauf abschrauben oder auf die Vernunft seines Mieters vertrauen, sofern sich keine Kinder auf dem Balkon aufhalten.

VG
Mela

Hi

was spricht dagegen? Ich frage mich aber, wie man das
durchgehend kontrollieren will oder wie man z.B. verhindert,
daß Kinder doch rausgehen.

Türknauf abmontieren und/oder die Tür von außen verriegeln z.B. mit 2 Brettern - wurde bei uns im Haus während einer Balkonsanierung zumindestens so gemacht, weil es offenbar doch den einen oder anderen gibt, der in einen frisch sanierten, aber noch nicht trockenen Balkon latscht. :wink:

Gruß
Edith

Hallo,

Der VM muss in so einem Fall den Türknauf abschrauben

Das wollte ich auch erst schreiben…
Es gibt ja viele Wohnungen, die nur die Türe zum lüften haben.
Man muß man die Wohnung ausreichend lüften, das dürfte in jedem Mietvertrag sinngemäß stehen - nur, wie macht man das in so einem Fall?

Und noch ein Nachtrag - da die Balkonfläche in der Regel (teilweise) auch in die Miteigentumsanteile einfließen, nach denen ein Teil der Nebenkosten abgerechnet wird, muß man die natürlich dort rausrechnen.

Cu Rene

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Hallo Mela

Hallo Robert,

ja das ist möglich, wenn in der Bauakte steht, dass der Balkon
nicht genutzt werden darf oder der Balkon so stark
sanierungsbedürftig ist, dass er nicht betreten werden darf.

Sind das die einzigen möglichen Gründe?

Ist es denn generell nicht möglich eine Wohnung ohne den Balkon
mit zu vermieten?
Müssen denn explizit Gründe seitens des Vermieters dargelegt
werden welche eine Vermietung ausschließen?
Das der Balkon flächenmäßig nicht im Mietvertrag drinstehen darf
ist klar.
Man definiert doch im Mietvertrag was vermietet wird, oder?

Das eine Wohnung ohne Balkon schwerer zu vermieten ist, ist klar.

Wie ich aber aus den Antworten herauslese sollte eine Benutzung
am besten noch zusätzlich verhindert werden.
Also zBsp. Untere Türöffnung zusätzlich zumauern.

VG
Mela

Grüße
Robert