Das Vorgehen der Hausverwaltung

Hallo an alle
Nehmen wir doch mal den gerne gewohnten Fall eines etwa 10-Parteien-Hauses mit Eigentümer/Mieter anderer Eigentümer-Mischung.
Natürlich gibt es Konflikte.
Ist es in Ordnung, wenn der Hausverwalter alle Anschuldigungen anonym weiterleitet? Wenn sie vermutlich von Eigentümern kommen.
Und kann ein Mieter im Gegenzug die selbe Anonymität verlangen, wenn die Eigentümer „böse“ Dinge tun?
Natürlich eine theoretische Frage, weil die meisten Verwalter sich a priori auf die Eigentümerseite schlagen.
Aber hat man nicht das Recht zu erfahren, wer einen beschuldigt, vor allem, wenn es ungerechtfertigt ist?
Kann man bei mehreren unberechtigten Anschuldigungen eigentlich generell was machen? Sonst ist man ja ewig mit Gegendarstellungen beschäftigt.

Und noch eine Frage zum Hausflur
Darf man dort Pflanzen aufstellen, die die Gesamtbreite dann einschränken? Gibt es so was wie eine Mindestbreite, die stehen bleiben muss, oder muss man besondere Rücksicht auf Pflanzen nehmen, wenn sie in den Ecken wuchern und zwangsläufig häufiger mal gestreift werden.
Vielen Dank für Antworten

Hallo an alle
Nehmen wir doch mal den gerne gewohnten Fall eines etwa
10-Parteien-Hauses mit Eigentümer/Mieter anderer
Eigentümer-Mischung.
Natürlich gibt es Konflikte.
Ist es in Ordnung, wenn der Hausverwalter alle Anschuldigungen
anonym weiterleitet? Wenn sie vermutlich von Eigentümern
kommen.

Der Hausverwalter kann weiterleiten, in welcher Form er will. Vermutlich will er den Hausfrieden nicht gefährden, wenn er Behauptungen anonym weitergibt.

Und noch eine Frage zum Hausflur
Darf man dort Pflanzen aufstellen, die die Gesamtbreite dann
einschränken? Gibt es so was wie eine Mindestbreite, die
stehen bleiben muss, oder muss man besondere Rücksicht auf
Pflanzen nehmen, wenn sie in den Ecken wuchern und
zwangsläufig häufiger mal gestreift werden.

Im Hausflur darf gar nichts abgestellt werden, maximal ein nicht störender Kinderwagen.

Der Hausflur ist Gemeinschaftseigentum und nicht dazu da, die Flora und Fauna der Mieter zu beherbergen.

Danke!
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