Mietwohnung Baustofflieferung

hi,

angenommen, man lebt in einer mietwohnung zu der ein parzellengarten hinter dem haus gehört, den man mit fahrzeugen nicht erreichen kann.
nun lässt man sich sand für einen grösseren sandkasten liefern, der vom lieferanten neben die mülltonnen am rande des vorgartens, der allerdings nur aus rasen besteht gekippt wird. also quasi an die stelle wo der bürgersteig an den vorgarten grenzt. man denkt dort stört es keinen, ist ja nur ein kleines stück des ungepflegte vorgartens betroffen und minimale sandspuren auf dem bordstein.
der sandberg ist nach einer woche weg und der bordstein gefegt.
haben nachbarn ein recht sich zu beschweren? ist sowas verboten, oder gibt es zeitvorgaben, wann alles weggeräumt sein muß?
wie stellt man das sonst an, wenn man material für den garten braucht?

ich hoffe ich bin hier richtig ; )

mfg mimi

Hallo

haben nachbarn ein recht sich zu beschweren?

Ja, in einem freien Land hat jeder das Recht, sich über alles mögliche zu beschweren.

ist sowas
verboten, oder gibt es zeitvorgaben, wann alles weggeräumt
sein muß?

Das sollte man den Eigentümer der Fläche fragen, da nur er das entscheiden kann (§§ 903, 905 BGB).

wie stellt man das sonst an, wenn man material für den garten
braucht?

Diese Frage sollte man besser im Handwerkerforum stellen, wenn man auf qualifizierte Antworten Wert legt.

ich hoffe ich bin hier richtig ; )

Teilweise.

mfg mimi

Gruß
smalbop

hi,

nunja, das hilft mir nicht wirklich weiter. soweit war ich schon ; )
ich wollte viel mehr wissen, ob es für sowas irgendwelche regelungen oder rechte gibt, wie beispielsweise für sperrmüll. da fragt man auch nicht den vermieter, bevor man das zeug kurz vor abholung in den vorgarten ballert. das scheint, solange es sich nur um rasenfläche handelt und nicht um das liebevoll gepflegte rosenbeet, allgemein so üblich und erlaubt zu sein, solang der kram da nicht wochenlang vor sich hingammelt. ich wüsste jedenfalls nicht, das man sich bei z.b. sperrmüll mit den nachbarn rumstreiten muss?!
mieter haben ja automatisch ne ganze reihe an rechten und ich wollte wissen ob es darunter auch eins über baustofflieferungen gibt^^
wohnungsgesellschaften interessiert es nun häufig nicht, wie sowas läuft und da muß man die nögelnden nachbarn schon selber auf seine rechte hinweisen, wenn es denn solche in obigem fall gibt, um sand schaufeln zu können ohne genervt zu werden.
:wink:
grüße mimi

Hallo,

nunja, das hilft mir nicht wirklich weiter. soweit war ich
schon ; )

Und was hat der Eigentümer gesagt?

ich wollte viel mehr wissen, ob es für sowas irgendwelche
regelungen oder rechte gibt,

Klar, die stehen normalerweise im Mietvertrag und in der Hausordnung. Wenn da nicht steht, daß man den Rasen mitbenutzen darf, darf man das zunächst auch mal nicht, da er einem weder gehört, noch man ihn gemietet hat. Wenn man den Rasen benutzen darf, dann normalerweise als Rasen etwa zur Freizeitgestaltung und nicht als Lagerplatz.

wie beispielsweise für sperrmüll.

Schlechtes Beispiel, weil das durch eine kommunale Satzung geregelt ist.

um sand schaufeln zu können ohne genervt zu werden.

Sollte sich kein geeigneter Platz finden, den man nutzen darf, hilft in der Regel ein Gang zur Stadt-/Gemeindeverwaltung. Die erlaubt einem dann in der Regel (gegen Gebühr, das dürfte selbstverständlich sein) eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums um dort sein Baumaterial zu lagern. Bei z.B. Sand natürlich so, daß er bei einem Regenschauer die Abwasserkanäle nicht verstopft.

Cu Rene

hi,

die sache mit der genehmigung von der stadtverwaltung klingt gut.
da kann man den nachbarn direkt den wisch unter die nase halten.
vielen dank!

mfg mimi

Hallo

die sache mit der genehmigung von der stadtverwaltung klingt
gut.
da kann man den nachbarn direkt den wisch unter die nase
halten.

Das wird den Nachbarn aber sowieso egal sein, so lange nur ihr Rasen nicht mehr als Lagerfläche benutzt wird. Und Straßenraum wird man abgesehen von der Benutzungsgebühr nur unter Auflagen (z. B. Absperrung und Beschilderung) mieten können und wenn genug Platz für den Fuß- und Fahrverkehr bleibt.

Gruß
smalbop

denen gehts ja garnicht um den verdammten rasen ; )
das is schließlich die stelle, wo jeder aus dem haus sonst seinen müll hinstellt, der von keinem müllwagen mitgenommen wird. aktuell ein plastiktisch, der mich im übrigen nen pups interessiert ; )
man hatte sich negativ über nachbarn geäussert, die dinge aus fremderleuts keller „ausleihen“ und über kreischende menschen unter dem zimmer des babys zur schlafendszeit und nun wird hier alles sehr kritisch beäugt was die „sand-menschen“ so treiben. der übliche kinderkram unter nachbarn^^
ganz egal wo der sand hingekippt worden wäre, es wären sprüche wie „sowas möchten wir hier nicht“ gefallen.
deßhalb war ich an möglichkeiten interessiert um beim nächsten mal direkt alles richtig zu machen.

mfg mimi

Guten Morgen,

verstehe ich schon, ich wollte nur der Enttäuschung vorbeugen, wenn die Stadt möglicherweise die Vermietung öffentlicher Flächen aus Verkehrsgründen verweigert oder durch die fälligen, ebenfalls genehmigungspflichtigen Verkehrssicherungsmaßnahmen und Gebühren der ganze Spaß sich als nicht so billig wie vielleicht gedacht herausstellt.

Gruß
smalbop