mieterhöhung bei sanierung

Hallo,
wenn jemand in einem zwei Parteien Haus zu miete wohnt, der Vermieter dann Wärmedämmung und eine neue Fassade macht, die alte kaltmiete 500 € ist, darf er die Miete dann um 150 € erhöhen?

Liebe Grüße

Hallo Ralf,

der Vermieter kann die Modernisierungskosten innerhalb von 9
Jahren auf die Mieter umlegen. Rechenbeispiel: Kosten / 108
Monate / Anzahl Wohnungen = zulässiger
Modernisierungsaufschlag.

sorry, aber das ist falsch. Die jährliche Miete kann nach § 559 BGB um 11% p.a. erhöht werden http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html
Das mag im Ergebnis dazu führen, daß nach gut 9 Jahren die Kosten der Moderniersierung durch die Mieterhöhung kompensiert sind, ist aber eben keine Umlage auf 9 Jahre. Die Mieterhöhung ist zeitlich unbeschränkt und dürfte grundsätzlich auch für immer gelten.

An eine Modernisierung und eine nachfolgende Mieterhöhung sind aber auch andere klare Bedingungen geknüpft. Zu beachten sind z.B. § 554 sowie $ 559b BGB.
Bei Wohnungen mit Mietpreisbindung (Kostenmiete) gelten andere Regeln, § 10 WoBindG http://www.gesetze-im-internet.de/wobindg/__10.html spielt die zentrale Rolle.

Der Mieter hat Anspruch darauf, die Belege einzusehen.

Der Vermieter hat dem Mieterhöhungverlangen eine für den Mieter verständliche Abrechnung beizufügen aus der bei Energiesparmaßnahmen diese anhand von Eckwerten ersichtlich sein muss (bei Fenstern beispielsweise alter und neuer K-Wert).

Lesefutter dazu:
http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen…

Leider ist de Überarbeitung des Textes auch schon wieder 4 Jahre her. Gerade bzgl. der Heizkostenersparnis sieht es in der Rechtssprechung immer mehr so aus, daß es ausreichend ist, wenn überhaupt eine Ersparnis erzielt wird, die Höhe der Einsparungen im Verhältnis zu den Mehrkosten bleibt unberücksichtigt.

Gruß

osmodius

1 „Gefällt mir“

Hi Ralf,

Manch anderer ist über ausführlichere Antworten vielleicht froh…:wink:

Viel Gruß von Sid