Besichtigungsrecht Vermieter

Hallo,

der Vermieter möchte aufgrund von Beschwerden eine Wohnungsbesichtigung durchführen. Ist dies zulässig? Kann man dem Vermieter den Zutritt verwehren? Ist es möglich zu erfahren von wem die Beschwerden stammen?

mfg
pfeife999

Hallo,

der Vermieter möchte aufgrund von Beschwerden eine
Wohnungsbesichtigung durchführen. Ist dies zulässig?

ja das ist zulässig!
vermieter hat das recht zumindest (evt. öfters) einmal pro jahr
sein eigentum zu begutachten!!

Kann man
dem Vermieter den Zutritt verwehren?

aus welchem grund???

Ist es möglich zu
erfahren von wem die Beschwerden stammen?

vermieter fragen!!

gruß
ad

Hallo,

der Vermieter möchte aufgrund von Beschwerden eine
Wohnungsbesichtigung durchführen. Ist dies zulässig?

ja das ist zulässig!
vermieter hat das recht zumindest (evt. öfters) einmal pro
jahr
sein eigentum zu begutachten!!

wie ist die frist zur ankündigung eines besuches? oder muss man seinen vermieter auch unangekündigt reinlassen?

gruß
stefan

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wie ist die frist zur ankündigung eines besuches? oder muss
man seinen vermieter auch unangekündigt reinlassen?

frist: ausreichend (paar Tage bis ne Woche)
unangekündigt: niemals - wer unagekündigt kommt muß
eh damit rechnen dass niemand da ist - und selbst wenn
jemand da ist, tut der so, als wäre niemand da (das
standardlos aller gerichtsvollzieher)

gruß
ad

Hallo,

nein…Gerichtsvollzieher läßt man rein…das ist auch die übliche Praxis…schließlich „kennt man sich ja“…

Hallo,

ja das ist zulässig…der Vermieter darf natürlich seinen Besitz
besichtigen…allerdings nicht unangemeldet und nicht zu jeder Zeit und nicht alle 3 Tage wieder…

Sofern sich keine genaueren Regelungen im Mietvertrag finden,kann der
Vermieter bei
-Berufstätigen Mietern mit schriftlicher Ankündigung 3 Tage vorher
-Nicht „“""""" Mietern mit schriftlicher Ankündigung 1 Tag vorher

UND (gaaanz wichtig) unter Angabe des Grundes !!

Als Gründe werden von den Gerichten nur akzeptiert:
• um die Wohnung Kaufinteressenten zu zeigen
• zur Vorbereitung von Modernisierungs -bzw. Instandhaltungsmaßnahmen
• zur Erforschung einer Schadensursache
• bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für drohende Schäden
• bei begründetem Verdacht der vertragswidrigen Nutzung
• um die Wohnung Nachmietinteressenten zu zeigen

einen Besichtigungstermin vereinbaren.

Als Besichtigungszeitpunkt stehen Montags bis Freitags
8 Uhr bis 20 Uhr zur Verfügung.
Eine Besichtung an Samstagen/Sonntagen/Feiertagen muss der Mieter nicht dulden.

Hallo,

Als Gründe werden von den Gerichten nur akzeptiert:
• um die Wohnung Kaufinteressenten zu zeigen
• zur Vorbereitung von Modernisierungs -bzw.
Instandhaltungsmaßnahmen
• zur Erforschung einer Schadensursache
• bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für drohende Schäden
• bei begründetem Verdacht der vertragswidrigen Nutzung
• um die Wohnung Nachmietinteressenten zu zeigen

zusätzlich:

  • Allgemeine Besichtigung - ohne konkreten Grund -
  • Zur Abwehr von Gefahren
  • Zur Überprüfung der vom Mieter behaupteten Mängel
  • Zur Prüfung auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Zum Ablesen von Messeinrichtungen
  • Begutachtung durch Sachverständige bei Mieterhöhung

Quelle (mit entsprechenden Urteilen):
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besich…

Gruß

Joschi

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Hi

ja das ist zulässig…der Vermieter darf natürlich seinen
Besitz

…sein Eigentum, den Besitz hat ja der M…

besichtigen…allerdings nicht unangemeldet und nicht zu
jeder Zeit und nicht alle 3 Tage wieder…

Na, wie steht es denn, mit der Eigenleistung?
Kann ja sein, das eine Eigentümer selbst etwas in der Wohnung durchführt. Das geht ja wohl nur wenn der auch so oft da hinein kann wie es nötig wäre.

Das wäre ja auch eine Begründung…

vlg MC

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Hallo,

nein…das wäre Umgehung des Artikels 13 Grundgesetz…

Auch wenn der Vermieter (weil er Beispielsweise Elektriker ist),arbeiten
in der Mietswohnung durchführen will,so muss ich er sich anmelden und für die Arbeiten einen genau festgelegten Zeitrahmen einhalten…
ansonsten kann der Mieter ihn rauswerfen…

Hallo,

dazu:

  • Allgemeine Besichtigung - ohne konkreten Grund -

Widerspruch

Es gibt kein Allgemeines Besichtigungsrecht OHNE Grundangabe…

Schließlich muss sich der Mieter ja auch auf den Besuch einstellen können,man denke dabei nur an Kranke Kinder usw.

Hallo!

Es gibt kein Allgemeines Besichtigungsrecht OHNE
Grundangabe…

Schließlich muss sich der Mieter ja auch auf den Besuch
einstellen können,man denke dabei nur an Kranke Kinder usw.

Hmm? Und wieso braucht der Mieter einen Grundangabe, um sich auf meinen Besuch einzustellen?

M.

Stimmt.

Allerdings macht M sich dann unter Umständen Schadenersatzpflichtig wenn dadurch eine Weitervermietung oder ein Verkauf nicht möglich ist. Wenn Handwerker nicht eingelassen werden, könnte sich unter Umständen ein Kündigungsrecht ergeben.
Abgesehen davon ist das Zugangsrecht - zumindest in Standardmietverträgen - geregelt und ein Verstoß mag auch hier zu einer erfolgreichen Kündigung führen.

vnA

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Hallo

nein…das wäre Umgehung des Artikels 13 Grundgesetz…

Nach durchsicht es Textes kann man hier nichts einschränkendes finden. Also bitte mal die Stelle nennen woraus dies hervorgeht.

Auch wenn der Vermieter (weil er Beispielsweise Elektriker
ist),arbeiten
in der Mietswohnung durchführen will,so muss ich er sich
anmelden und für die Arbeiten einen genau festgelegten
Zeitrahmen einhalten…
ansonsten kann der Mieter ihn rauswerfen…

Hmm, angenommen der VM möchte die Außenholzrahmen der Fenster streichen, das Wetter schlägt um, der M verhindert den Fortgang der Festerrestaurierung…

… wer zahlt den Schadensersatz und ggf. die Restarbeiten?

Anderer Ansatz, der VM beschäftigt privat einen Arbeiter, der dies durchführt. Ein Rauswurf soll gelten???

vlg MC

Hallo,

dazu:

  • Allgemeine Besichtigung - ohne konkreten Grund -

Widerspruch

Es gibt kein Allgemeines Besichtigungsrecht OHNE
Grundangabe…

Doch, es steht zB im MV, das alle 2 Jahre eine Begehung vereinbart wurde. Eine Begründung dafür wird idR nicht dafür vereinbart.

Schließlich muss sich der Mieter ja auch auf den Besuch
einstellen können,man denke dabei nur an Kranke Kinder usw.

Hmm, der M sollte seine Wohnung säubern und aufräumen, damit es zumindest dafür keinen Grund zur Beanstandung gibt.

vlg MC