Müllgebühren sind nicht im Mietvertrag angegeben

Frage :smile:

Man schließt ein Mietvertrag ab, aber es steht dort nichts von Müllgebühren, weder bei den Nebenkosten,also auch bei Sonstiges.
Man bekommt dann eine Abrechnung für das Jahr 2010 für den Müll, der zu dieser Wohnung gehört. Muss man dies Rechnung bezahlt werden?
Und muss man auch eine Rechnung bezahlen die für das Jahr 2010 gilt, indem der Vermieter eine Vorauszahlung an die Kommune leistet und diese jetzt vom Mieter verlangt, ohne zu wissen was letztendlich verbraucht wird im Jahr 2010? Muss er diese Rechnung nicht erst am Ende des jahres aushändigen, oder darf er dies jetzt schon?

Danke
Nadine

Hallo

Man schließt ein Mietvertrag ab, aber es steht dort nichts von
Müllgebühren, weder bei den Nebenkosten,also auch bei
Sonstiges.

ungewöhnlich aber möglich

Steht denn da etwas über Abfall, Entsorgungstonnen /-behälter etc., also was der Müllentsorgung gleichkommt?

Man bekommt dann eine Abrechnung für das Jahr 2010 für den
Müll, der zu dieser Wohnung gehört. Muss man dies Rechnung
bezahlt werden?

Hmm, jetzt schon eine Abrechnung zB über das ganze Jahr 2010, sehr merkwürdig.

Und muss man auch eine Rechnung bezahlen die für das Jahr 2010
gilt, indem der Vermieter eine Vorauszahlung an die Kommune
leistet und diese jetzt vom Mieter verlangt, ohne zu wissen
was letztendlich verbraucht wird im Jahr 2010?

Als Betriebskostenvorauszahlung schon, soweit im MV vereinbart.

Muss er diese
Rechnung nicht erst am Ende des jahres aushändigen, oder darf
er dies jetzt schon?

Die vermeindliche Rechnung wäre wohl eher ein Gebührenbescheid, der im Voraus zugestellt wird. Eine weitere Rechnung gibt es nur imho bei Zusatzleistungen oder Privaten.

vlg MC