Unerwartet hohe heizkosten

Hallo zusammen,

ich suche Meinungen zu folgendem Fall:

Angenommen wird die Vermietung einer Kellerwohnung mit ca. 25qm Wohnfläche, die über Fußbodenheizung beheizt werden soll. Im Mietvertrag würde sich kein Hinweis auf die Beheizungsart (Strom/Gas) finden. Heizkosten seien nicht in den NK enthalten.

Nach 5-monatiger Bewohnung (Oktober bis Februar) würde eine Stromnachzahlung vom Stromanbieter über 1000€ fällig.
(Wie sich nach Rücksprache mit dem Vermieter herausstellen würde allein für die Fußbodenheizung.)

Hätte der Vermieter auf die unerwartet hohen Stromkosten aufmerksam machen müssen? Was wäre, wenn der Mieter z.B. Student ist und kein eigenes Einkommen hätte?

Die Heizung einer Wohnung findet üblicherweise weder überraschend noch unerwartet statt. Es ist anzunehmen, dass ein testierfähiger Mensch in der Lage ist abzuschätzen, ob dies in einer Mietwohnung kostenfrei geschieht oder nicht. Das erkennen eines Zusammenhanges zwischen Raumtemperatur, Außentemperatur und Energieverbrauch setze ich bei einem testierfähigen Menschen auch voraus.
Abgesehen davon wirkt sich die Nutzung ausschließlich in den Wintermonaten auch nicht wirklich Positiv auf die Abrechnung aus.

Da der Vermieter keinerlei Stromkosten verursacht hat und auch das Nutzerverhalten weder beurteilen noch beeinflussen kann, sehe ich hier keine Möglichkeit des VM irgendwie über den normal vorauszusetzenden Menschenverstand hinausgehend in irgend einer Art tätig werden zu können. Ich erkläre meinen Mietern auch nicht, dass viel Heizen viel Kosten mit sich bringt.
Hätte der Mieter bei Abschluss des Vertrages wissentlich kein oder kein auskömmliches Einkommen, müsste er sich mit dem Vorwurf des ‚Betruges‘ gemäß StGB auseinandersetzen.

vnA

Hallo,

Im Mietvertrag würde sich kein Hinweis auf die Beheizungsart
(Strom/Gas) finden. H

Unabhängig davon sollte man unbedingt immer abklären , wie eine Wohnung beheizt wird!

Nach 5-monatiger Bewohnung (Oktober bis Februar) würde eine
Stromnachzahlung vom Stromanbieter über 1000€ fällig.

Wie war denn die Raumtemperatur? Eine Bekannte von mir hatte im Winter auch immer 25 Grad und hat sich dann über ihre hohen Nebenkostennachzahlungen gewundert … während man sich bei 18-20 Grad über eine Rückzahlung freuen kann :wink:

Hätte der Vermieter auf die unerwartet hohen Stromkosten
aufmerksam machen müssen?

Na ja, weiß nicht. Der Mieter hätte auf alle Fälle fragen müssen, wie geheizt wird. Wenn die Antwort „Strom“ lautet, muss man mit sehr viel höheren Kosten rechnen -> evtl. eine andere Wohnung wählen, vor allem auch, weil diese Stromheizungen nicht richtig warm machen.

Also meine Meinung ist: Dumm gelaufen, es war ein kalter Winter, vielleicht war’s in der Wohnung zu warm. Am besten der Student lernt daraus und macht so einen Fehler nicht noch einmal.

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

Angenommen wird die Vermietung einer Kellerwohnung mit ca.
25qm Wohnfläche, die über Fußbodenheizung beheizt werden soll.
Im Mietvertrag würde sich kein Hinweis auf die Beheizungsart
(Strom/Gas) finden.

Bevor man solche Hinweise im Mietvertrag sucht, sollte man schon vorab danach fragen, da sich dann der Mietvertrag u. U. erledigt haben könnte :wink:

Heizkosten seien nicht in den NK enthalten.

Dann drängt sich die Frage nach Beheizung und Warmwasserbereitung aber mit Hochdruck auf!

Nach 5-monatiger Bewohnung (Oktober bis Februar) würde eine
Stromnachzahlung vom Stromanbieter über 1000€ fällig.
(Wie sich nach Rücksprache mit dem Vermieter herausstellen
würde allein für die Fußbodenheizung.)

Beheizung mit Strom ist derzeit die teuerste Variante.

Wer den Immobilienmarkt im Auge hat, kann oft feststellen, dass solche Wohnungen trotz guter Lage und Ausstattung (scheinbar überraschend) lange auf Mieter warten.

Verbuche es als Lehrgeld.

LG
sine

Hätte der Vermieter auf die unerwartet hohen Stromkosten
aufmerksam machen müssen? Was wäre, wenn der Mieter z.B.
Student ist und kein eigenes Einkommen hätte?

Hallo zusammen,

Hallo

ich suche Meinungen zu folgendem Fall:

Angenommen wird die Vermietung einer Kellerwohnung mit ca.
25qm Wohnfläche, die über Fußbodenheizung beheizt werden soll.
Im Mietvertrag würde sich kein Hinweis auf die Beheizungsart
(Strom/Gas) finden. Heizkosten seien nicht in den NK
enthalten.

Nach 5-monatiger Bewohnung (Oktober bis Februar) würde eine
Stromnachzahlung vom Stromanbieter über 1000€ fällig.

Wenn es sichum eine Nachzahlung handelt, dann wurde ja auch ein „Abschlag“ mit dem Stromanbeiter vereinbart. Dieser Abschlag ist imho ausgerichtet auf einen Jahrrsverbrauch/12. Wenn man natürlich mit Strom heizt und nur die Wintermonate angerechnet wrden, ist di eNachzhalung hoch. Wenn man nur im sommer dort wohnt und abrechnet wird ja kein Strom für die Heizung verwendet und eine Rückzahlung ist zu erwarten.
so läuft das doch bei Abschlagszahlungen für jede Art von Heizun egal ob Strom Gas Fernwärme etc…

(Wie sich nach Rücksprache mit dem Vermieter herausstellen
würde allein für die Fußbodenheizung.)

Hätte der Vermieter auf die unerwartet hohen Stromkosten
aufmerksam machen müssen? Was wäre, wenn der Mieter z.B.
Student ist und kein eigenes Einkommen hätte?

Das Einkommen hat hier im Verhältnis zum Mieter m.E. keine Auswirkung…

Gruss, Harry