'Zeitmietvertrag'

Ein nettes Hallo,
da ist ein Mann, der mit seiner Bekannten einen Zeitmietvertrag in ihrem Haus abgeschlossen hat.
Ihm steht EIN Zimmer im „Obergeschoß“ + Küchennutzung + Badnutzung + Balkonnutzung + Gartennutzung + Schuppennutzung … u.s.w. zu.
Es ist ein „Zeitmietvetrag“ OHNE angegebenen Befristungsgrund. Darf der Befristungsgrund fehlen ?
Das „eine Zimmer“ ist nicht näher definiert - was darf er bewohnen ?
Was ist bei einem 3-stöckigem Haus das „Obergeschoß“??? Sein Zimmer läge in der dritten, Küche und Bad in der zweiten Etage.
Wie darf er sich verhalten, wenn das auf mündlicher Absprache kurz genannte „Zimmer“ mit ihren Möbeln voll steht? Aufforderung zur Beräumung hatte keinen Erfolg. Fragen über Fragen …

Gruß
der Berkaer

o oooohhh … sorry, aber da wäre noch, dass als Kaltmiete 200,- € und als Nebenkosten (pauschal) 150,- € angegeben sind.
In §6 des Vertrages steht jedoch, dass „Die Gesamtmiete, d.h. die Kaltmiete plus die Nebenkostenvorauszahlung 200,- € betragen“.
Was sollte er bezahlen ?

da ist ein Mann, der mit seiner Bekannten einen
Zeitmietvertrag in ihrem Haus abgeschlossen hat.
Ihm steht EIN Zimmer im „Obergeschoß“ + Küchennutzung +
Badnutzung + Balkonnutzung + Gartennutzung + Schuppennutzung
… u.s.w. zu.
Es ist ein „Zeitmietvetrag“ OHNE angegebenen Befristungsgrund.
Darf der Befristungsgrund fehlen ?

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__575.html

wird der befristungsgrund nicht schriftlich mitgeteilt, liegt ein unbefristetes mietverhältnis vor.

dachte er sich … DANKE :smile:

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