angenommen der Mieter schickt heute eine ordentliche Kündigung für seine jetztige Wohnung per Einschreiben/Rückschein raus, welches Datum muss er in die Kündigung schreiben?
Danke
angenommen der Mieter schickt heute eine ordentliche Kündigung für seine jetztige Wohnung per Einschreiben/Rückschein raus, welches Datum muss er in die Kündigung schreiben?
Danke
Ich würde für das heutige Datum plädieren.
Der Vertrag endet dann am 30.09.2010, wenn nicht ein Kündigungsverzicht mietvertraglich vereinbart wurde.
vnA
angenommen der Mieter schickt heute eine ordentliche Kündigung
für seine jetztige Wohnung per Einschreiben/Rückschein raus,
welches Datum muss er in die Kündigung schreiben?
Das Erstellungsdataum des Schreibens und den korrekten letzten Tag des Restmietverhältnisses.
Gruß
Stefan
Der Vertrag endet dann am 30.09.2010
… vorausgesetzt, die Kündigung ist dem Vermieter bis zum dritten Werktag des Juley zugegangen.
Gruß,
Max
Mieter … den 28.06.2010
Vermieter
Ordentliche Kündigung des zwischen uns bestehenden Mietvertrages vom 22.01.2008
für die Wohnung in der …
Sehr geehrter Herr…,
hiermit kündige ich das vorbezeichnete Mietverhältnis ordentlich und fristgerecht zum
30.09.2010
Ich werde die Wohnung zum Ende des Mietverhältnisses geräumt und in vertragsgerechtem Zustand an Sie übergeben und bitte Sie, sich zur Vereinbarung eines Besichtigungs- und Übergabetermins rechtzeitig mit mir in Verbindung zu setzen. Ich bitte Sie auch zum Auszugstermin die Kaution an mich zurückzuzahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Ist das korrekt so oder hat einer verbesserungsvorschlag?
danke nochmals
Hi,
der Text ist ganz okay. Der Mieter könnte das „ordentlich“ weglassen, denn ob etwas ordentlich ist oder nicht liegt oft im Auge des Betrachters. 
Im übrigen: Die Kaution wird ein Mieter wohl aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mit Auszug wiederkriegen. Der VM darf diese - wie hier im Forum ungefähr 100.000 Mal nachzulesen - noch etwa 6 Monate einbehalten (evtl. versteckte Mängel) und danach sogar evtl. noch einen Anteil um etwaige Nachzahlungen aus Nebenkosten abzudecken.
Daher kann der Mieter den Teil getrost auch weglassen.
Gruß
Nita
Man darf sich auch gerne hier bedienen
http://klafuenf.de/keundigung.shtml
Es mag komisch wirken. Aber da steht wirklich nicht mehr drin, als dieser eine Satz.
Gruß
Stefan
Hallo Max,
Der Vertrag endet dann am 30.09.2010
… vorausgesetzt, die Kündigung ist dem Vermieter bis zum
dritten Werktag des Juley zugegangen.
dieses Jahr darf es im Juli dann auch der 4. Wektag (also Mo. 05.07.10) sein (siehe § 193 BGB). 
Gruß
Joschi