Renovierung bei Übernahme durch Untermieter

Hallo,

Ich blicke bei Renovierungsklauseln in Mietverträgen nicht 100%ig durch, so wie sicherlich viele Mieter und Vermieter. Ich hätte daher eine Frage, wie sich die Beteiligten in der folgenden Situation verhalten sollten/müssen/können, damit alles fair bzw. rechtens geht:

Ein Mieter mietet seit zwei Jahren eine beim Einzug komplett renovierte Wohnung, wo er seit einem Jahr ein Untermieter wohnen lässt. Jetzt möchte er den Mietvertrag kündigen und dem Untermieter ermöglichen, dass er die Wohnung übernimmt. Im Mietvertrag existiert keine Quotenregel bezüglich Renovierung, stattdessen wurde an die entsprechende Stelle im Vordruck bezüglich Schönheitsreparaturen „nach Bedarf“ geschrieben. Außerdem gibt es eine (handschriftliche) Individualvereinbarung „Renovierung erfolgt bei Auszug“. Der Mieter geht davon aus, dass diese Individualvereinbarung generell mit allen Mieteren des Hauses vereinbart wird, aber weiß das natürlich nicht genau. Im gesamten Vertrag ist kein Abschnitt über anteilige Renovierungskosten bei einer Mietdauer von bis zu einem, zwei, drei, vier Jahren.

Wie sollten sich Vermieter, Mieter A und Untermieter B verhalten und was sagt die Rechtslage?

Ich denke, A sollte B eine angemessene Entschädigung für die Abnutzung zahlen. Das sollte aber schriftlich festgehalten werden und vielleicht offiziell über den Vermieter gehen, aber wie? Und was ist über den Daumen gepeilt eine faire Entschädigung unter der Annahme, dass das ganze später so günstig wie möglich aber immer noch gut gemacht wird (z.B. 750 Euro bei 100qm)? So sind alle glücklich und so erscheint es fair.

Der Zusatz „nach Bedarf“ ist zunächst einmal gültig, da die Wohnung beim Einzug frisch renoviert war. Ungültig ist aber meiner Meinung nach die Individualvereinbarung, da unabhängig von Mietdauer festgesetzt. Die üblichen 3 Jahre Mindestmietdauer sind zudem nicht einmal überschritten. Aber was sagt die Rechtslage nun wirklich: Muss A dem Vertrag nach nun alle Schönheitsreparaturen vornehmen oder braucht er das theoretisch gar nicht, weil er noch nicht die üblichen 3 Jahre in der Wohnung gewohnt hat, oder muss er die Kosten anteilig übernehmen, obwohl keine Quote festgehalten wurde?

Wie sollte der Vermieter sich beim neuen Vertrag mit B und beim Übergabeprotokoll verhalten, da die Wohnung ja offensichtlich nicht frisch renoviert ist, wenn der Untermieter die Wohnung übernimmt. Wie und wo hält man das fest, dass B für die Zeit nach der Renovierung entschädigt wurde und dass B zukünftig die üblichen Schönheitsreparaturen vornimmt (inklusive allem seit der Renovierung)? Wie kann sich A absichern, dass er nichts zahlen muss, obwohl im Vertrag steht, dass bei Auszug renoviert werden soll? Vielleicht ist das ganze sowieso nicht nötig, wenn diese Individualvereinbarung sowieso ungültig ist. Was ist eine kurze gültige Individualvereinbarung bezüglich Endrenovierung, so wie es sich jeder Vermieter vorstellt (dass nämlich immer brav die Renovierungskosten vom Mieter übernommen werden)? Oder ist die einzige Möglichkeit, das mit den anteiligen Kosten gemäß der Quotenregel zu lösen, was sowieso immer in neuen Verträgen steht?

Vielen Dank und schöne Grüße,

spectral flow

Noch ein Nachtrag: Ich habe das Gefühl, dass alte Mietverträge bezüglich Renovierung und Schönheitsreparaturen häufig ungültig sind und Vermieter am besten immer die allerneuesten Mietverträge benutzen sollten. Beispielsweise scheint ein Abschnitt über Schönheitsreparaturen ungültig zu sein, in dem das „Weißen der Decken“ verlangt wird. Ich nehme an, das ist unabhängig von anderen Abschnitten über die Renovierung bei Auszug nach 1, 2, 3, 4 Jahren. Trotzdem können wohl wahrscheinlich Individualvereinbarungen bezüglich Renovierung trotzdem gültig sein. Sehe ich das richtig?

Viele Grüße,

spectral flow