neulich, in einem Gespräch im Freundeskreis, kam die Frage auf, ob man wohl von einem Mietvertrag genauso zurücktreten könnte wie von einem Kaufvertrag nämlich innerhalb einer Woche.
Wer weiss das?
zum 1001. Mal: Es gibt kein grundsätzliches Rücktrittsrecht bei Kaufverträgen, Mietverträgen oder sonstigen Verträgen. Es gibt klar abgegrenzte und sehr beschränkte Möglichkeiten ausnahmsweise aufgrund bestimmter Rahmenbedingungen (z.B. Fernabsatzgeschäft) sich nachträglich noch einmal von einem Vertrag lösen zu können.
Wenn das Geschäft X regelmäßig Ware gegen Gelderstattung zurücknimmt ist dies reine Kulanz, ein genereller Anspruch besteht hierauf nicht!
neulich, in einem Gespräch im Freundeskreis, kam die Frage
auf, ob man wohl von einem Mietvertrag genauso zurücktreten
könnte wie von einem Kaufvertrag nämlich innerhalb einer
Woche.
seit wann kann man bei einem kaufvertrag innerhalb einer woche zurücktreten ?
was soll DAS VERTRAGSRECHT sein ?
der mietvertrag ist ein im gesetz geregeltes schuldverhältnis. auf dieses finden spezielle mietrechtliche vorschriften (§§ 535ff.) anwendung und -soweit nicht vom speziellen verdrängt- auch allgemeines schuldrecht, §§ 241ff. bgb.
im übrigen kann man von einem mietvertrag nicht zurücktreteten, da es sich -anders als beim kaufvertrag- um ein dauerschuldverhältnis handelt (-> keine rückabwicklung wie bei kaufvertrag, sondern beendigung des schuldverhältnisses für die zukunft). es muss also eine kündigung erfolgen (ausnahme: anfechtung).