Ärger nach Umzug mit Stromanbieter

Wer hat die Pflicht den Zählerstand abzulesen, wenn der Anbieter nicht ausdrücklich dazu auffordert?

Soweit ich weiss niemand. Allerdings sollte sich auch keiner hinterher wundern, wenn die Abrechnung zuungunsten einiger Beteiligter ausfällt.

Hallo,

Wer hat die Pflicht den Zählerstand abzulesen, wenn der
Anbieter nicht ausdrücklich dazu auffordert?

Nach dem Wortlaut von § 11 Ab 1 StromGVV (oder GasGVV) kommen in Betracht
„der Netzbetreiber oder der Messstellenbetreiber oder ein die Messung durchführender Dritter.“

Nach § 11 Abs. 2 kann auch der Grundversorger (das ist der Lieferant , der die meisten Haushaltskunden in einem Netz hat) selbst die Messeinrichtungen ablesen oder verlangen, dass diese vom Kunden abgelesen werden,… Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. Der Grundversorger darf bei einem berechtigten Widerspruch für eine eigene Ablesung kein gesondertes Entgelt verlangen.

Abs. 3 lautet" Wenn der Netzbetreiber oder der Grundversorger das Grundstück und die Räume des Kunden nicht zum Zwecke der Ablesung betreten kann, darf der Grundversorger den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde eine vereinbarte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt."

Fazit: Beim Lieferanten einfach nachfragen, wer abliest.

Gruß
Zemionow