hallo,
kann ein Vermieter einem Mieter, dem er wegen fehlender Mietzahlung fristgerecht gekündigt hat einen neuen Mietvertrag anbieten?
Situation: Vermieter kündigt Mieter, mittels außerordentlicher Kündigung, aber nicht fristlos, sondern fristgerecht. Innerhalb der Kündigungsfrist (drei Monaten) kommt der Mieter zu Sinnen und zahlt seine Mietschulden. Der Mieter müsste jedoch trotzdem die Wohnung räumen (So die Rechtslage soweit ich es verstanden habe).
Kann / Darf der Vermieter dem Mieter einen neuen Mietvertrag anbieten?
Oder kann der Vermieter nur seine Kündigung zurückziehen und der alte Vertrag läuft weiter?
Oder hat der Mieter ein Recht darauf, wenn weiter in der Wohnung wohnen, dann nur zu den alten Konditionen?
Der Vermieter könnten dann in den neuen Mietvertrag ja z.B. eine Kaution rein nehmen und / oder den Mietzins erhöhen.
permanente unpünkliche Mietzahlungen rechtfertigen auch eine ordentliche Kündigung. Die Nachzahlung der Miete „rettet“ den Mieter in einem solchen Fall nicht (im Gegensatz zu einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsrückständen).
Der Vermieter kann also eine Räumungsklage durchziehen.
Alternativ könnte ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden mit der Vereinbarung einer Kaution. Allerdings wird dadurch kein neues Mietverhältnis abgeschlossen, sondern das alte zu neuen Bedingungen im gegenseigen Einverständnis fortgeführt.
in so einem Fall wäre zu prüfen, warum der Mieter in Zahlungsverzug kam. Es liegt ein großer Unterschied darin, ob er schuldhaft die Miete nicht gezahlt hat oder unverschuldet in einer Notsituation war.
Die Formulierung „der Mieter kam zu Sinnen“ läßt eher auf schuldhaftes Verhalten schließen, wodurch die fristgerechte Kündigung gültig bleibt.
Bietet der Vermieter danach einen neuen Vertrag an, so muss der Mieter also damit rechnen, dass dieser andere Konditionen beinhaltet.
Die Formulierung „der Mieter kam zu Sinnen“ läßt eher auf
schuldhaftes Verhalten schließen, wodurch die fristgerechte
Kündigung gültig bleibt.
War nur eine Formulierung, da man m.E. nicht bei Sinnen ist, wenn man seine Miete nicht bezahlt.
In dem Szenario gehe ich mal davon aus, dass der Mieter sich nicht mehr gegen die Kündigung wehren kann.
gruss atat
permanente unpünkliche Mietzahlungen rechtfertigen auch eine
ordentliche Kündigung. Die Nachzahlung der Miete „rettet“ den
Mieter in einem solchen Fall nicht (im Gegensatz zu einer
fristlosen Kündigung wegen Zahlungsrückständen).
Genau darauf wollte ich im Szenarium hinaus.
Der Vermieter kann also eine Räumungsklage durchziehen.
Muss er eine Räumungsklage initiieren, wenn er dem Mieter einen neuen Vertrag anbietet? Z.B. um die Ernsthaftigkeit seiner Kündigung zu fixieren.
Alternativ könnte ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden
mit der Vereinbarung einer Kaution. Allerdings wird dadurch
kein neues Mietverhältnis abgeschlossen, sondern das alte zu
neuen Bedingungen im gegenseigen Einverständnis fortgeführt.
letzteres ist wohl eine Juristische Feinheit?
Oder hat es auch Auswirkungen (Kündigungsfristen etc.?)
in so einem Fall wäre zu prüfen, warum der Mieter in
Zahlungsverzug kam. Es liegt ein großer Unterschied darin, ob
er schuldhaft die Miete nicht gezahlt hat oder unverschuldet
in einer Notsituation war.
heißt das, ein Vermieter muß einen Mieter kostenlos in seiner Wohnung wohnen lassen, weil dieser unverschuldet in eine Notsituation geriet?
Der Vermieter sollte zeitnah eine Räumungsklage einreichen, weil diese Möglichkeit ansonsten verwirkt wird, wenn der Mieter künftig pünktlich zahlt und der Vermieter die Kündigung nicht durchsetzt.
Die juristische Frage, ob der Mietvertrag zu (neuen Bedingungen) fortgeführt wird oder ob ein neues Mietverhältnis begründet wird, spielt unter anderem auch bei der Frage zu den Kündigungsfristen eine Rolle. Die Kündigungsfristen verlängern sich für den Vermieter.
Der Vermieter sollte zeitnah eine Räumungsklage einreichen,
weil diese Möglichkeit ansonsten verwirkt wird, wenn der
Mieter künftig pünktlich zahlt und der Vermieter die Kündigung
nicht durchsetzt.
Die Kündigung wird unwirksam, weil der Mieter plötzlich pünktlich zahlt?
Kann da der Vermieter nicht einfach 2,5 Monate warten, und wenn der Mieter nicht auszieht dann die Räumungsklage einreichen?
Ist doch rausgeschmissenes Geld, wenn der Mieter brav auszieht.
Hallo,
ich weiss wirklich nicht, auf welche Ideen ihr da wieder kommt.
Es obliegt nur dem Vermieter, welchen Vertrag er dem Mieter anbietet.
Ob er diesen neu machen will, ob er den alten wieder aufleben lassen will oder ob er ihn ausziehen lässt.
Sowas nennt man Vertragsfreiheit… Expertenforum sag ich da nur…
hth
Bei einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug kann der Mieter den Auszug bzw. den Räumungsanspruch des Vermieters verhindern, wenn er innerhalb einer gewissen Zeit zahlt.
Bei einer ordentlichen Kündigung wegen permanenten Zahlungsverzugs hat der Mieter diese Möglichkeit nicht. ABER: Der Vermieter muss nach Ablauf der Kündigungsfrist seinen Anspruch auch gerichtlich durchsetzen: