hallo!!!
ich hab da mal folgende frage.
wenn man in einer wohnung einzieht in der sich an den heizköpern und im bad zähler befinden ist es dann rechtens wenn die vermieter plötzlich nach quadratmeter abrechnen?
Hallo,
hat er nach Quadratmeter (m²) oder nach Kubikmeter (m³) abgerechnet? Letzteres wäre ja dann korrekt, wenn es denn richtig abgelesen wurde.
LG Kathi
hallo!!!
ich hab da mal folgende frage.
wenn man in einer wohnung einzieht in der sich an den
heizköpern und im bad zähler befinden ist es dann rechtens
wenn die vermieter plötzlich nach quadratmeter abrechnen?
Nur nach Quadratmetern geht normalerweise nicht. § 7 Abs. 1 Heizkosten-Verordnung besagt:
„Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen…Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen; es kann auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume zu Grunde gelegt werden.“ Das gilt nach § 8 Abs. 1 auch für den Wasserverbrauch.
Im Mietvertrag müssten die jeweiligen Anteile genannt sein.
Gruß
Zemionow