muß der vermieter neuen e-herd stellen?ist neuer vermieter der die wohnung gekauft hat und der herd stand schon in der wohnung!
danke
muß der vermieter neuen e-herd stellen?ist neuer vermieter der die wohnung gekauft hat und der herd stand schon in der wohnung!
danke
grundsätzlich muss der vermieter eigentlich garnichts stellen. anschluüsse müssen da sein, aber sonst… waschbecken, heizungen etc. sind normalerweise drin, aber alles zusätzliche ist „freiwillig“. ausnahme: es wurde im mietvertrag explizit erwähnt.
auch nich wenn der herd schon in der wohnung stand beim einzug???
wenn er im vertrag erwähnt wird, muss er. auch, wenn eine formulierung drin ist, dass alles, was beim einzug vorhanden ist, zur wohnung gehört. ist aber normalerweise nicht der fall. keine ahnung, wie die rechtsprechung aussieht, aber wenn es nicht vertraglich festgehalten ist… ein herd ist jetzt nicht wirklich ein gerät, das man vorraussetzen darf wie beispielsweise türen oder glas in den fenstern.
unter 5. steht im mietvertrag der mieter übernimmt die wohnung im gegenwärtigen zustand!und der war ja schon drin!!
sonsten danke schonmal…
unter 5. steht im mietvertrag der mieter übernimmt die
wohnung im gegenwärtigen zustand!und der war ja schon drin!!
Was aber trotzdem nicht heißt, daß der Vermieter verpflichtet wäre ihn zu ersetzen, nur wenn der Herd mit vermietet ist, also auch im MV steht, daß er mitvermietet ist, wäre er ersatzpflichtig.
Gruß
Tina
Ich verstehe die Frage nicht. Ist der Herd defekt oder warum soll der Vermieter einen neuen Herd stellen?
Wenn der Herd zur Mietsache gehört, also z.B. die Wohnung mit Küche vermietet wurde, dann ist der Vermieter für die Instandhaltung zuständig.
Folglich muss der Vermieter den Herd, wenn er denn nicht funktioniert, reparieren lassen oder erneuern.
Ggf. ist die Klausel über Kleinreparaturen im Mietvertrag zu studieren.
Wurde für den Inhalt der Wohnung (z.B. die Küche) eine Ablöse an den Vormieter gezahlt, so geht es den Vermieter nichts an, da man selbst die Küche gekauft hat.
Viele Grüße
Lumpi
das bedeutet nur, dass du nicht hinterher ankommen kannst und mängel reklamieren kannst. ob ein herd dazu gehört, regelt diese aussage nicht.
ich würde dem vermieter den defekten herd melden (nehme mal an, dass er defekt ist - denn ansonsten hast du null chancen). entweder übernimmt er das von sich aus, oder er sagt dir, dass es nicht zum vertrag gehört. wenn du drauf bestehst, wird sich damit wohl ein richter befassen dürfen. ansonsten kaufst du dir einfach einen eigenen herd…