Wer zahlt für die Schönheitsreparaturen?

Hallo zusammen,

also ganz hypothetisch jemand zieht aus seiner Wohnung aus und hat die Räume frisch gestrichen.
Jetzt sagen die Vermieter, dass die Renovierung nicht fachgerecht erfolgt ist und man die Wohnung so nicht weitervermieten könne. Müsste derjenige dafür aufkommen, wenn die Vermieter jetzt einen Malerbetrieb beauftragen, die Wohnung neu zu streichen?

Eine zweite Sache ist das Laminat. An einer Stelle, an der der Schreibtischstuhl stand, ist das Laminat ziemlich abgenutzt und glänzt nicht mehr. Muss der Mieter hier den Ersatz des Laminats bezahlen? Oder nur Laminat von der Fläche, die abgenutzt ist?

Noch eine Sache: wie lange können die Vermieter die Kaution einbehalten?

Danke schon mal im Voraus.

Jay

Hallo Jay,

in beiden Fällen muss der Vermieter Gelegenheit zur Nachbesserung bieten.

Bei der Kaution heißt es allgemein 6 Monate, ist aber unsinnig, wenn die nächste Jahresabrechnung erst später erfolgen kann. Daher eher anteilige Auszahlung, wenn möglich.

Gruß!

Horst