Hallo Forenuser,
folgender fiktiver Fall zu dem ich einen Gedankenaustausch anregen möchte:
Mieter A kündigt seinen Mietvertrag bei Vermietgesellschaft B fristgerecht.
Bei der Übergabe wird starker Schimmel in der Abstellkammer festgestellt. Diese grenzt an die Außenwand KÜche und Außenwand Balkon an. In etwa 1 Jahr zuvor hatte der Mieter A auf diesen Schimmel hingewiesen, worauf hin der Vermieter B zu mehr Heizen und besserem Lüften geraten hat. Der Schimmel wurde daraufhin von Mieter A zu eigenen Kosten bestmöglich entfernt.
Bei Auszug hat der Vermieter B den Schimmel nun durch eine Malerfirma fachgerecht entfernen lassen und diese Kosten nun an den Mieter A weiterbelastet, in dem Vermieter B die Rückzahlung der Mietkaution gekürzt hat.
Begründung ist: Vermieter B hatte bereits darauf hingewiesen, dass besser gelüftet werden muss und Mieter A hat dies eindeutig nicht getan und somit dagegen verstoßen und dadurch den Schimmel verschuldet.
Nehmen wir auch noch an: Malerfirma C stellt bei dem Termin vor Ort fest, dass ein Schimmel in der Abstellkammer mit 2 Außenwänden nicht verwunderlich ist.
Was haltet ihr davon? Hat Vermieter B korrekt gehandlet? Sollte eurer Meinung nach Mieter A gegen dieses Handhabung der Kosten vorgehen?
Ich bin gespannt.
eigentlich ist die sache klar. aber auch nur eigentlich. also: wenn selbst der fachmann der ansicht ist, dass der schimmel dort zu erwarten war, dann wäre das ja ein baumangel - dafür kann der mieter nichts. demnach müsste er auch nichts dafür zahlen. das argument mit anderem lüften und besserem heizen ist beliebt - denn der mieter kann ja nicht nachweisen, dass er sich korrekt verhalten hat. (mein mietvertrag enthält dazu eine anweisung, wie oft und wie lange täglich mindestens gelüftet werden muss und welche temperatur in den räumen mindestens herrschen muss. dazu eine anweisung wo diese temperatur zu messen ist.)
aber: die malerfirma wird sicherlich nicht freiwillig für den mieter einspringen und gegen den vermieter (der ja den auftrag erteilt hat) angehen. also müsste ein unabhängiger gutachter die sache klären - was wieder kosten verursacht. außerdem kommt der mieter ja nicht an seine kaution heran, ohne den vermieter zu verklagen.
zwickmühle also. hilfreich ist der mieterverein. evt. könnte man auch eine einigung mit dem vermieter treffen: man einigt sich auf einen fachmann als gutachter (vom mieterverein vorgeschlagen). derjenige, der nach aussage des fachmanns schuld hat, trägt sämtliche entstehende kosten. das wird der vermieter aber nicht mitmachen, denn er hat ja sein geld schon (die kaution).
Sofern sich der Mieter seiner Sache sicher ist:
Kaution mit Frist von vier Wochen vom Vermieter zurück fordern, Verantwortung für den Schimmelbefall klar dem Vermieter zuschieben.
Falls Frist erfolglos verstrichen oder vorher schon ablehnender Brief von Vermieter gekommen: Rechtsanwalt aufsuchen.
Kostet Zeit und Nerven, hilft aber sonst nix.
Viele Grüße
Lumpi
Vermieter spielt vermutlich Wünsch-dir-was
Hallo Andreas,
Bei der Übergabe wird starker Schimmel in der Abstellkammer
festgestellt. Diese grenzt an die Außenwand KÜche und
Außenwand Balkon an. In etwa 1 Jahr zuvor hatte der Mieter A
auf diesen Schimmel hingewiesen, worauf hin der Vermieter B zu
mehr Heizen und besserem Lüften geraten hat.
Hier ist schon der Knackpunkt: Zwei kalte Außenwände. Besser lüften: Wie viele zu öffnende Fenster hat denn die Abstellkammer? Besser heizen: Wie viele Heizkörper hat denn die Abstellkammer?
Nehmen wir auch noch an: Malerfirma C stellt bei dem Termin
vor Ort fest, dass ein Schimmel in der Abstellkammer mit 2
Außenwänden nicht verwunderlich ist.
Das nehme ich eben auch an, noch dazu angesichts vermutlich fehlender Heizungs- und Lüftungsmöglichkeiten.
Was haltet ihr davon? Hat Vermieter B korrekt gehandelt?
Sollte eurer Meinung nach Mieter A gegen dieses Handhabung der
Kosten vorgehen?
Ich würde dem Vermieter klipp und klar sagen, dass ich ihn auf volle Rückzahlung der Kaution verklagen werde und er dann aufgefordert ist, mein falsches Verhalten nachzuweisen.
Das Gericht wird wohl zur Klärung einen Sachverständigen hinzuziehen. Da ich selbst ein solcher bin, wage ich mal die Prognose, dass das für den Vermieter nicht gut ausgeht, denn eigentlich sind nahezu immer Bau- (bzw. Planungs-)mängel der Grund für Schimmelbildung. Denn eine Wohnung, bei der ich die Schränke nur an Innenwände stellen kann, bei der ich die Raumluft auf 25 °C hochjubeln muss und Tag und Nacht querlüften, um Schimmel zuverlässig zu vermeiden, ist schlicht nicht gebrauchstauglich. Wenn der Vermieter also ein paar tausend Euro Mieteinnahmen zu viel hat, kann er gerne ein paar Juristen und Techniker subventionieren…ist auch steuerlich absetzbar…
Gruß
smalbop
Die Sache ist deutlich komplizierter, denn der Mieter ist bereits ausgezogen und der Schaden wurde behoben, bevor ein Gutachten angefertigt werden konnte. Der Mieter muss zunächst beweisen, wo und in welchem Maß es Schimmel gab. Dass er diesen vormals schriftlich angezeigt hat, ist gut, dass er ihn dann aber auf eigene Rechnung hat beseitigen lassen, ist schlecht und könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Da der Mieter nun nicht mehr ohne weiteres in die Wohnung kann und der Schimmel mittlerweile beseitigt wurde, wird es schwierig sein, die Verantwortlichkeit klären zu lassen.
Generell muss ein Haus/Wohnung so gedämmt sein, wie es dem Baujahr entspricht. D.h. ist das Haus aus den 60er oder 70er Jahren kann der Mieter nicht erwarten, einen Vollwärmeschutz an der Fassade vorzufinden.
Der Vermieter kann sich darauf berufen, dass er den Mieter aufgefordert hat, an dieser sensiblen Stelle für ausreichend Lüftung zu sorgen - z.B. dadurch, dass er Regale, die beispielsweise direkt vor der betreffenden Wand eingebaut waren, abmontiert und die Tür des Abstellraumes immer einen Spaltbreit offen läßt.
Da es vermutlich keine Beweisfotos gibt, wie der Raum eingerichtet war, ist der Mieter in der Beweispflicht. Der Vermieter wird sich auf sein Schreibe berufen, in dem er ausreichend Lüftung fordert und der Mieter kann dem nichts entgegensetzen.
Wenn es, wie ich vermute, um einen kleineren Betrag geht (Teil der Kaution) würde ich es auf sich beruhen lassen. Die Erfolgschancen ohne dass es Fotos gibt bzw. ohne Schaden, denn der ist mittlerweile beseitigt, wird es schwer sein, dem Vermieter irgendeine Schuld nachzuweisen.
Viele Grüße,
Nina
… und die Tür des Abstellraumes immer einen
Spaltbreit offen läßt.
Was, wenn es sich um einen ungeheizten Abstellraum an der Außenwand führt, erst recht Schimmel verursacht - weil aus der Wohnung feuchte Luft in den Abstellraum dringt und dort an der kalten Wand kondensiert …
M.
1 „Gefällt mir“
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich füge noch folgendes Scenario hinzu: Wie sieht es aus denn wie Abstellkammer keine Heizung und kein Fenster verfügt. Lediglich 2 kleine Lüftungsschlitze zu dem Außen angerenzenden Balkon.
Eine Heizung gibt es auch nicht, nur die sehr kleine Heizung der Küche, die an den Raum angrenzt.
Fügen wir noch die Annahme hinzu, dass die Abstellkammer gar keine Tür hatte.
- Option: In dem Haus gab es in der Wohnung darüber ebenfalls schon starken Schimmel in der Kammer. Auch dort sollen die Mieter sich falsch verhalten haben.
Ich kenne eine ähnliche Situation. In Waschräumen kann es zu flüchtigem, oberflächlichem Schimmel kommen. Dieser setzt sich vom Wandinneren an und kann meist abgekratzt werden oder durch Nano-Technologie (AntiSchimmel Farbe) beseitigt werden. Dieser Schimmel ist nicht zwingend bedenklich und behebbar.
Wäre der Schimmel allerdings aus der Wand ins Innere des Hauses getreten, zum Beispiel an einer Witterungs-Seite des Hauses, liegt die Verantwortung wie schon beschrieben von meinen Kollegen, beim Bau, wesshalb der VM belangt werden muss.
Der Vermieter kann auch bei baumangelbedingten Schimmel nicht zwangsläufig belangt werden. Wie gesagt, ist das Haus z.B. aus den 60er Jahren und ist die Wärmedämmung des Hauses entsprechend dem Baujahr und ist der Schimmel darauf zurückzuführen, muss der Mieter nachweisen, dass er menschenmögliches getan hat, dem Schimmel vorzubeugen.
Ob die Abstellkammer z.B. im Inneren mit Regalen vollgestellt war oder ob lediglich ein Staubsauger drinstand ist genauso von Relevanz, wie z.B. ob es in dem Raum ein Fenster oder einen Heizkörper gibt, ob im Mietvertrag bestimmtes Lüftungsverhalten für die gesamte Wohnung vom VM festgehalten wurde, etc.
All diese Fragen kann nur der Fragesteller beantworten und auch, ob er eventuell irgendetwas von alldem beweisen könnte, denn nur, was zu beweisen ist, zählt am Ende.
Da er aber zwischenzeitlich den Schimmel auf eigene Faus hat beseitigen lassen, aus der Wohnung ausgezogen ist und der VM seinerseits den Schaden beseitigen ließ, wird es schwierig, im Nachhinein Beweise zu erbringen.
Viele Grüße,
Nina