Hallo zusammen,
was meint ihr dazu? Mieterin bezieht DG-Whng im August 2009.Der Winter war sehr kalt wie ihr wist.Im Bad herrschten nicht mehr als 13-14Grad sowie in den anderen Räumen 16-17 Grad.Hausverwaltung wurde tel informiert mit einer Abblockung:es gibt im Moment schlimmere fälle zu bearbeiten als ihrer.Eine Regung passierte 1 Quartal nicht!
Rechtsanwalt wurde geholt,alles fotogrphiert und eine Mietminderung erstellt.Gegenpartei dazu bewogen sich die Mängel anzusehen und zu beheben.Sie kamen,aber nicht wirklich um etwas zu ändern sondern zu gucken wie man was sehen könnte um die Mieterin heraus zu bekommen.
Endresultat:fristlose Kündigung weil 2 Monate im Verzug mit Miete ( was ja nicht stimmt-Rechtsanwalt-Mietminderung-schriftlicher wissender Verkehr )und eine Untermietung wurde nicht vereinbart ( der Freund kommt öfters zu Besuch aber nicht wohnend.Sie wissen sogar das er ein eigenes Haus hat.Haben ihm Nachspioniert).
Ach ja:sollte die Mieterin nicht bis Datum XY mit der Hausverw. eine Übergabetermin machen dann Amtsgericht-Zwangsräumung!
Rechtsanwalt hat sofort per Fax geschrieben das die Minderung Rechtens ist,da sie vor kurzem dies schließlich durch Arbeiten am Haus des daches die bestätigt haben.Die anderen Dinge treffen nach wie vor nicht zu,was sie auch wissen.Die Mieterin möchte jedoch a la 3 Monate Kündigungsfrist raus da diese situation untragbar ist.
Was meint ihr?Lässt die Vermieterin sich darauf ein?Darf sie überhaupt eine fristlose Kündigung schreiben in diesem fall?immerhin ignoriert sie ja anscheinend Rechtsanwalt als würde die Mieterin alles eigenmächtig machen und dies stimmt ja überhaupt nicht!
Ist sie verpflichtet zu antworten und wenn ja in welchem Zeitraum?
Lg Irena
Was meint ihr?
Mal sehen ob sogar ich das beantworten kann 
Lässt die Vermieterin sich darauf ein?Darf sie
überhaupt eine fristlose Kündigung schreiben in diesem
fall?
Schreiben kann sie viel, ob sie damit durchkommt, steht auf einem anderen Blatt Papier!
immerhin ignoriert sie ja anscheinend Rechtsanwalt als
würde die Mieterin alles eigenmächtig machen und dies stimmt
ja überhaupt nicht!
Ist sie verpflichtet zu antworten und wenn ja in welchem
Zeitraum?
Die Vermieterin kann viel ignorieren, das bringt sie nur nicht weiter. Die Drohung mit der Räumungsklage ist im Endeffekt das einzige, das ihr bleibt. Das kann sie dann natürlich tun, damit kommt sie aber eben nicht weit, wenn der Mieter nachweisen kann, daß der Vermieterin die Aufforderung zur Mängelbeseitigung, die Mietminderung usw. zugegangen sind.
Auf keinen Fall aber vergessen, jetzt regulär zu kündigen! Ansonsten geht die Frau vor Gericht baden und der Mietvertrag läuft normal weiter. Du willst nicht wissen, wie teuer das für die Mieterin werden kann…
Hallo,
Rechtsanwalt wurde geholt,alles fotogrphiert und eine
Mietminderung erstellt.
ist der Rechtsanwalt kurzfristig verstorben oder ausgewandert oder warum kann dieser die hier gestellten Fragen nicht beantworten?
Gruß
S.J.
eine fristgerechte Kündigung seitens der Mieterin sollte in jedem Fall erfolgen, auch wenn die Vermieterin nicht einverstanden ist. Der Rechtsanwalt hat der fristlosen Kündigung ja bereits widersprochen.
Wenn die Vermieterin mit einer fristgerechten Kündigung nicht einverstanden ist und eine Räumungsklage bei Gericht einreicht, dann wäre das ziemlich blöd. denn auch das dauert seine Zeit(bisdahin ist die Mieterin mit Sicherheit fristgerecht ausgezogen) und kostet zudem noch einiges.