Hallo,
angenommen Mieter M erhält eine Nebenkostennachzahlung in Höhe von 1000 Euro (d.h. pro Monat wurden mehr als 80 Euro zu wenig vorausgezahlt).
Darin sind bis auf der Wasserverbrauch (kein Warmwasser, wird mit Strom erwärmt und separat bezahlt) und Heizung (da jedoch nur eine Nachzahlung von 40 Euro, da Vorauszahlungen an den Betreiber gegangen sind) KEINE verbrauchsabhängigen Kosten enthalten, d.h. lediglich „feststehende“ Kosten wie Versicherung, Hausreinigung, Müllabfuhr, Grundsteuer etc.
Wird Mieter M hier vom Gesetz überhaupt nicht geschützt? Denn offenbar wurde hier doch ein Lockangebot seitens des Vermieters gemacht: Niedrige Nebenkosten = Niedrige Miete = Viele Interessenten, jedoch eine saftige Nachzahlung.
Ärgerlich hier: Die Kosten standen ja mehr oder weniger zu Vertragsbeginng fest, hingen nicht vom Verhalten des M ab (Wasserverbrauch lag hier beispielsweise bei insgesamt 80 Euro).
Was kann M nun tun? Er wurde nicht darauf hingewiesen, dass die Nebenkostenvorauszahlung niedrig sei und mit einer Nachzahlung zu rechnen sei; auf sei Anfrage vor Vertragsbeginn wurden seitens des Vermieters noch darauf hingewiesen, dass das gekaufte Heizöl ja günstig gewesen sei und die Kosten deshalb so niedrig seien (was sich ja nun als Lüge herausstellt, da es nicht an den Heizkosten liegt).
Stehen M die Kopien sämtlicher relevanter Unterlagen zu? Der Vermieter sitzt im Ausland, eine persönliche Einsicht wäre ja unzumutbar.
Außerdem: Was meinst du mit vorgehen? Es wurde den beiden Mietern nur mündlich gesagt, dass die niedrige Vorauszahlung den niedrigen Ölkosten zuzuschreiben seien - es wurde also im Grunde weder versprochen, die Vorauszahlung reiche, jedoch auch nicht (was eigentlich doch hätte passieren müssen) gesagt, dass man wohl mit einer Nachzahlung rechnen MÜSSE. Hat man hiermit eine Chance?
M überlegt diese Informationen zunächst damit zu nutzen um mit dem Vermieter eine Minderung der Nachzahlung zu vereinbaren.
Vor allem: Wenn Unterlagen vom Vermieter gefordert werden,
darf M diesem eine Frist dafür setzen, zB 10 Tage?
Moin,
Zunächst sollte der M selber eine Frist einhalten. Ein Monat innerhalb des Zugangs der NK-Abrechnung, um ggf. Widerspruch einzulegen. Wenn die Berechtigung der Kosten nachgewiesen ist, wird es schwer, gegen die geringere Höhe der Vorauszahlungen vorzugehen. Ganz nebenher ist zu bedenken, dass der VM bestimmte Kostenentwicklungen nicht voraussehen kann: Z.B. erhöhen sich Versicherungsprämien und Steuern ganz gerne mal und den Ölpreis vorauszusehen, ist wohl auch nicht einfach.
Ich schließe mich somit der Meinung der Vorschreiber an: Prüfen (lassen), ob die Forderung berechtigt ist und den unstrittigen Teil dann zahlen. Ich meine mich zu erinnern, dass eine Nachforderung von mehr als 100% NK nicht zulässig ist. Das Urteil müsste sich durch Googeln finden lassen.
Die Frage ist, was es bedeutet, dass der Vermieter zusichert, dass die Vorauszahlungen kostendeckend sind. Es wurde ja nur mündlich nicht eingewendet, dass es nicht reiche.
Außerdem: Wenn der Vormieter beispielsweise eine wesentlich höhere Vorauszahlung hätte leisten müssen, die Vorauszahlungen bei M also plözlich wesentlich geringer geworden sind, kann man da von Täuschung ausgehen?
Da hat sich die Lage anscheinend geändert, mea culpa.
Die Frage ist, was es bedeutet, dass der Vermieter zusichert,
dass die Vorauszahlungen kostendeckend sind.
Ich als Vermieter sichere z.B. auch nur zu, dass sie voraussichtlich reichen. Genau kann man das vorher nicht wissen.
Außerdem: Wenn der Vormieter beispielsweise eine wesentlich
höhere Vorauszahlung hätte leisten müssen, die Vorauszahlungen
bei M also plözlich wesentlich geringer geworden sind, kann
man da von Täuschung ausgehen?
Gute Frage. Aber an dieser Stelle halte ich mich raus. Das wäre was für einen Anwalt. Ich bin keiner.