Hallo,
folgende Situation: Ein Mieter zieht aus einer Mietwohnung aus und der Vermieter entdeckt bei der Übergabe diesen oder jenen Mangel, den der Mieter beseitigen soll. Der Mieter möchte eine schriftliche Mängelliste, auf die er reagieren kann. So eine Mängelliste kommt nie!
Wann ist der Anspruch des Vermieters auf Beseitigung der Mängel verjährt? Schließlich kann der Nachmieter ja auch schon wieder Schäden verursacht haben.
Danke
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Ansprüche des Vermieters auf Schadensersatz verjähren 6 Monate nach Übergabe (§ 548 BGB).
@ Frau Weber
Vielen herzlichen Dank! Genau so eine Antwort habe ich gesucht!
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