Widerruf einer anerkennung von Mängeln

Hallo,

anbei ein hypothetische Frage.

Angenommen Person A und Person B bewohnen eine Mietwohnung.
Diese wird gekündigt und der Vermieter schaut nach Mängeln.
Er trägt in ein Formblatt Mängel für Decke, Wände, Heizkörper, Heizrohre, Türen und Türrahmen ein.

Alle diese Mängel gibt es nciht, jedoch versichert der Vermieter das diese intern bezahlt und nicht von Person A und Person B bezahlt werden müssten.
Zudem wird gesagt das eine Unterschrift nicht nötig ist.

Es wird ein zweites Formblatt ausgefüllt in dem Beschädigungen und fehlendes Inventar aufgeführt werden. Dieses beinhaltet keine anmerkungen seitens des Vermieters.

Dieses wird auch seitens der Person A unterschrieben.

Nun stellt sich herraus das in Formblatt 2 eine seitenzahl steht und dieses sich auf Formblatt 1 bezieht. Entgegen der Aussage des Vermieters.
Somit währen nicht, wie angekündigt, die Mängel durch den Vermieter sondern durch den Mieter zu entrichten.

Könnte in einem solchen Fall, der rein erfunden ist, die Person A dieser Mängelerklärung widersprechen.
bzw. ist diese ohne Unterschrift der Person B ( beide sind Hauptmieter) gültig?

Gäbe es auch die Möglichkeit eine neue Prüfung zu beantragen?
Angenommen wird zudem eine Mietzeit von 2,5 Jahren

Grüße

Zum Glück handelt es sich um einen hypothetischen Fall.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wenn man dies auch noch tut, bevor man etwas unterschreibt, ist es noch besser. Wenn man dann auch noch verstanden hat …
Die theoretische Mietzeit spielt keine Rolle, wenn man mit Unterschrift bestätigt hat, dass man irgendwelche Schäden verursacht hat.
Man könnte nur über arglistische Täuschung was versuchen. Aber welcher Richter soll eine solch haarsträubende Geschichte glauben?

vnA

Zum Glück handelt es sich um einen hypothetischen Fall.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wenn man dies auch noch
tut, bevor man etwas unterschreibt, ist es noch besser. Wenn
man dann auch noch verstanden hat …

nur gut, dass es nicht so einfach ist, wie Du sagst:

http://de.wikipedia.org/wiki/Erkl%C3%A4rungsirrtum

Gruß

S.J.

Ob ich es nun Erklärungsirtum oder arglistische Täuschung nenne. Letztendlich muss ich einen Richter überzeugen.

vnA

Ob ich es nun Erklärungsirtum oder arglistische Täuschung
nenne. Letztendlich muss ich einen Richter überzeugen.

Ach was. Tatsächlich?

Natürlich! Das muss man immer.

Hier wurde aber nicht nach dieser Selbstverständlichkeit, sondern nach der Rechtsgrundlage gefragt.

Antworten wie „das kann man doch sowieso nicht beweisen“ bringen überhaupt nichts und zeugen auch nicht gerade von der Erfahrung des Antwortenden, was die Praxis in deutschen Gerichten angeht.

Gruß

S.J.

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Ok, dann wird es wohl anders sein. Es ist also klar, dass der Vermieter einen Prozess auf Schadenersatz/fehlende Schönheitsreparatur verlieren wird.

vnA

Hallo,
und ach herje , :smiley: da habe ich ja was losgetreten.
Erstmal danke an euch beiden für die schnelle Rückantwort.

@ Steve Jobs
Ja danke, sowas hatte ich mir, für den hypothetischen Fall, auch gedacht.

@von-nix-Ahnung

Ok, dann wird es wohl anders sein. Es ist also klar, dass der
Vermieter einen Prozess auf Schadenersatz/fehlende
Schönheitsreparatur verlieren wird.

vnA

In dem hypothetischen Fall geht es ja darum das diese Mängel garnicht existieren. Da die Person A und Person B jedoch dafür nciht aufkommensollten war dies egal. Es stellte sich aber heraus das Person A und B nun doch dafür bezahlen müssen und somit für Mängel aufkommen die nciht existieren.
Daher die hypothetische frage ob man hier einen widerruf aufgeben kann da die Informationen nicht mit denen bei der unterzeichnung übereinstimmen.

Grüße
biotentakel

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Natürlich wäre es in einem realen Fall angeraten frühzeitig seine abweichende Meinung schriftlich zu äußern.
‚Steve Jobs‘ habe ich so verstanden, dass das eigentlich nicht erforderlich wäre, da jeder Richter die Finte sofort durchschauen würde. Nun ja, meine Meinung von manchem Richter ist da wohl eine andere. Aber ich habe ja keine Ahnung was an deutschen Gerichten so passiert.
Grundsätzlich ist es auf jeden Fall so, dass derjenige der etwas will (VM des Mieters Geld) dies auch beweisen muss. Wenn es allerdings um eine Kaution geht …

vnA