Eilt (leider)
Hallo,
mein Sohn möchte eine Whg. zusammen mit seiner Freundin mieten.
Vor einigen Wochen waren sie beim Makler, der mit ihnen zusammen eine Wohnung angesehen hat.
Sie sagten die Whg. damals ab, obwohl der Makler ihnen sagte, dass er dann ein anderes Päarchen für diese Whg. hätte.
Jetzt war die Whg. offiziel in der Zeitung vom Vermieter ausgeschrieben.
Ich weiß, dass jetzt trotzdem die Courtage fällig wäre,
allerdings hat jetzt der Vermieter eine ABSTANDSERKLÄRUNG mit beider Namen (Sohn + Freundin) vom Makler erhalten.
Meine Frage jetzt:
Genügt solch eine Abstandserklärung um von den Courtageforderungen des Maklers verschont zu bleiben?
Sie würden die Whg. NUR ohne diese Forderungen mieten (können).
Vielen Dank schon mal im Voraus für Ihre/Deine Antwort!
Danke.